Arbeit

Szene aus der Arbeitswelt

Das Gleichstellungsgesetz ermöglicht es Frauen und Männern, sich gegen direkte und indirekte Diskriminierungen im Erwerbsleben zu wehren. Und das ist wichtig, denn die Chancengleichheit im Erwerbsleben spielt eine zentrale Rolle für die Verwirklichung der Gleichstellung in den anderen Lebensbereichen. Gesetzliche Bestimmungen allein reichen jedoch nicht aus.

Gezielte Massnahmen von Arbeitgebenden aber auch Arbeitnehmer/innen sind notwendig, das zeigen beispielsweise folgende Tatsachen:

  • Die Unterscheidung von Frauen- und Männerberufen ist immer noch stark verankert. In typischen Frauenberufen ist der Verdienst geringer im Vergleich zu Männerberufen.
  • Sechs von zehn erwerbstätigen Frauen arbeiten Teilzeit, das sind 57%. Bei den Männern ist es nur jeder Achte, das sind 12%.
  • Frauen sind im Kader stark untervertreten. Nur drei Prozent der Geschäftleitungsmitglieder und vier Prozent der Verwaltungsmitglieder in börsenkotierten Schweizer Unternehmen sind Frauen.

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Für die aktive Förderung der Chancengleichheit von Frau und Mann im Erwerbsleben stellt der Bund finanzielle Mittel bereit. 


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Kontakt

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

Schwarztorstrasse 51

3003 Bern

T +41 58 462 68 43

ebg@ebg.admin.ch

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