Das Öffentlichkeitsgesetz BGÖ ermöglicht Interessierten den Zugang zu amtlichen Dokumenten, die nach dem 1. Juli 2006 fertig gestellt wurden.
Vorgehen
Die gewünschten Dokumente können Sie vor Ort einsehen oder aber eine Kopie anfordern. Ihr Zugangsgesuch können Sie telefonisch, per E-Mail oder Brief erstellen. Es sollte so formuliert werden, dass das EBG die gewünschten Dokumente ermitteln kann. Zu diesem Zweck sollten Sie möglichst viele Angaben über das gewünschte Dokument bzw. die gewünschten Dokumente machen (z.B. Datum, Titel, Referenznummer, Zeitraum, besonderes Ereignis, Sachbereich, Behörde, die ein Dokument erstellt hat, Behörde, die ein Dokument empfangen hat, weitere betroffene Behörden). Sie können uns auch vorgängig kontaktieren und Informationen über die verfügbaren Dokumente verlangen.
Weiterführende Informationen
Kontakt
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
Schwarztorstrasse 51
3003 Bern
T +41 58 462 68 43