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Häusliche Gewalt - Informationsblätter
A. Grundlagen
Häusliche Gewalt umfasst alle Formen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt. Sie findet meist innerhalb der Familie und des Haushalts statt, kann aber auch Personen aus aktuellen oder ehemaligen Beziehungen betreffen, die nicht im selben Haushalt wohnen.
- Opfer von häuslicher Gewalt können alle Personen unabhängig von Geschlecht und Alter sein, mitbetroffen sind häufig Kinder.
- Häusliche Gewalt hat gravierende gesundheitliche und soziale Folgen für die Betroffenen und verursacht hohe gesellschaftliche Folgekosten.
- Prävention ist ein effektives Mittel, um häuslicher Gewalt vorzubeugen und die gesellschaftlichen Kosten zu senken.
Partnerschaftsgewalt hat vielfältige Ursachen und wird durch Faktoren auf den Ebenen des Individuums, der Beziehung, der Gemeinschaft und der Gesellschaft beeinflusst. Auf all diesen Ebenen gibt es Faktoren, die Partnerschaftsgewalt begünstigen und Faktoren, die vor der Gewalt und ihren Folgen schützen.
- Partnerschaftsgewalt entsteht immer durch das Zusammenwirken von mehreren Ursachen.
- Auch wenn Risikofaktoren vorliegen, ist die Entstehung von Partnerschaftsgewalt nie zwingend.
- Insbesondere in der Prävention kommt Schutzfaktoren eine grosse Bedeutung zu. Sie können Gewalt verhindern oder Betroffene bei der Bewältigung der Gewalterlebnisse unterstützen.
Gewaltbeziehungen von erwachsenen Paaren weisen eine Vielzahl unterschiedlicher Beziehungs- und Gewaltdynamiken auf. Kenntnisse zu den Mustern, die diesen Gewaltprozessen zugrunde liegen, ermöglichen eine differenzierte Sicht auf den Einzelfall und sind Basis für eine wirksame Interventions-, Beratungs- und Therapiearbeit.
- Das Verständnis von unterschiedlichen Gewaltdynamiken unterstützt die Interventions- und Unterstützungsarbeit.
- Es spielt beispielsweise eine Rolle, ob ein systematisches Missbrauchsverhalten oder ein problematisches Konfliktlösungsverhalten des Paars hinter der Gewalt steht.
- Auch muss erkannt werden, welche Faktoren im jeweiligen Fall das Beenden der Gewalt erschweren.
In der Schweiz gibt es verschiedene öffentliche Statistiken, die zuverlässige und jährlich aktualisierte Zahlen zu häuslicher Gewalt liefern. Bevölkerungsbefragungen, spezifische Erhebungen und Sonderauswertungen beleuchten darüber hinaus verschiedene Aspekte häuslicher Gewalt.
- Gegen 40 % aller polizeilich registrierten Straftaten sind dem häuslichen Bereich zuzuordnen.
- Durchschnittlich ereignet sich die Hälfte aller vollendeten Tötungsdelikte in der Schweiz im häuslichen Bereich.
- Bei über der Hälfte der Opferberatungen standen das Opfer und die beschuldigte Person in einer partnerschaftlichen oder familiären Beziehung
Zahlen aus repräsentativen Bevölkerungsstudien liefern Informationen zur Verbreitung von häuslicher Gewalt in der Gesellschaft. Sie beleuchten verschiedene Formen häuslicher Gewalt und zeigen die Gewaltbetroffenheit spezifischer Bevölkerungsgruppen auf.
- Frauen sind mehr als doppelt so häufig von häuslicher Gewalt betroffen als Männer.
- Psychische Gewalt ist die häufigste Gewaltform in Paarbeziehungen und ist gemäss vieler Studien bei Frauen und Männern ähnlich hoch.
- Neben Kindern haben auch Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen ein erhöhtes Risiko, häuslicher Gewalt ausgesetzt zu sein.
Frauen und Männer erleben unterschiedliche Formen von Gewalt und zeigen unterschiedliche Reaktions- und Bewältigungsmuster. Das Gewalterleben unterscheidet sich vor allem bezüglich des Kontextes, des Schweregrads und der Folgen.
- Frauen sind überwiegend von häuslicher Gewalt betroffen. Männer erleben Gewalt vorwiegend im öffentlichen Raum.
- Im Kontext der häuslichen Gewalt erleiden Frauen deutlich häufiger schwere, wiederholte Gewalt. Männer sind dagegen häufiger von leichteren Formen körperlicher Gewalt betroffen.
- Frauen werden stärker durch häusliche Gewalt belastet. Männer benötigen seltener medizinische Hilfe.
B. Gewaltspezifische Informationen
Trennungssituationen bergen ein erhöhtes Risiko für häusliche Gewalt und ein deutlich gesteigertes Risiko für schwere und tödlich endende Gewalt. Trennungsgewalt kann deshalb als spezifische Form häuslicher Gewalt angesehen werden.
- Trennungsgewalt kann vor, während und nach der Trennung auftreten.
- Auch in zuvor gewaltfreien Partnerschaften gibt es in Trennungssituationen ein erhöhtes Risiko für Gewalt.
- Häufig sind Kinder mitbetroffen – ihrem Schutz kommt eine besondere Bedeutung zu.
Stalking ist verbreiteter als angenommen und die Folgen können schwerwiegend sein. Eine frühzeitige Unterstützung der Opfer und präventive Massnahmen der Polizei gelten als wesentliche Pfeiler der Bekämpfung von Stalking.
- Jede 6. Frau und jeder 20. Mann sind mindestens einmal in ihrem Leben von Stalking betroffen.
- Stalking geht am häufigsten vom Ex-Partner oder von der Ex-Partnerin aus.
- Opfer von Stalking erleben häufig eine lang andauernde, chronische Stresssituation.
Kinder und Jugendliche, die mit häuslicher Gewalt aufwachsen, sind erheblichen Belastungen ausgesetzt. Sowohl direkt erlebte Gewalt als auch das Miterleben von Gewalt zwischen nahen Bezugspersonen stellt eine Form häuslicher Gewalt dar. In der Kindheit erlebte Gewalt hat häufig Folgen bis ins Erwachsenenalter.
- Kinder sind besonders von miterlebter Gewalt zwischen nahen Bezugspersonen betroffen.
- Das Erleben von Gewalt stellt eine Gefährdung des Kindeswohls dar und erfordert ein zeitnahes Handeln.
- Das Stoppen der Gewalt und die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz sind zentral, um die Kinder und Jugendlichen zu unterstützen.
Gewalt in Paarbeziehungen Jugendlicher ist in der Schweiz weit verbreitet. Nur ein kleiner Teil der Betroffenen holt sich Hilfe.
- Knapp zwei Drittel der Mädchen und mehr als die Hälfte der Jungen geben an, Opfer von Gewalt in einer Paarbeziehung zu sein.
- Am häufigsten ist das sogenannte «Monitoring»: Hier wird versucht, den Kontakt mit Freunden einzuschränken und zu kontrollieren.
- In der Schweiz existieren verschiedene Präventionsprogramme, die respektvolle Paarbeziehungen fördern und die Gewalt reduzieren helfen.
Die Ursachen von häuslicher Gewalt sind vielfältig. Sie kommt in allen gesellschaftlichen Schichten und Bevölkerungskreisen vor, jedoch besteht ein überproportionaler Anteil von Fällen bei Personen mit Migrationshintergrund.
- Für Ausländerinnen und Ausländer besteht ein erhöhtes statistisches Risiko, häusliche Gewalt zu erfahren oder auszuüben.
- Die ausländische Bevölkerung ist stärker von Faktoren belastet, die das Risiko für häusliche Gewalt erhöhen.
- Fehlendes Wissen über Unterstützungsmöglichkeiten sowie Sprachbarrieren erschweren gewaltbetroffenen Personen mit Migrationshintergrund den Zugang zu Hilfsangeboten.
Die Schweiz gehört zu den Ländern mit einer hohen Verbreitung von Schusswaffen in Privathaushalten. Der Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Schusswaffen und Tötungsdelikten sowie Suiziden ist wissenschaftlich erwiesen.
- Jedes dritte Tötungsdelikt erfolgt in der Schweiz mit einer Schusswaffe.
- In 9 von 10 Fällen von gleichzeitiger Tötung mehrerer Personen und Suizid in der Schweiz wird eine Schusswaffe verwendet.
- Aus Sicht der Suizidprävention ist es sinnvoll, den Zugang zu Waffen einzuschränken.
Ziel von Interventionen ist es, weitere Gewalttaten zu verhindern. Gewaltausübende Personen müssen die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen und die Folgen von häuslicher Gewalt für ihre Partnerschaft und Kinder erkennen.
- Ohne Intervention von aussen wird rund jede zweite Person erneut gewalttätig.
- Eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen ermöglichen verschiedene Interventionsformen.
- In einer Beratung oder in einem Lernprogramm werden auch Auswirkungen der Gewalttätigkeit auf die Kinder thematisiert.
C. Rechtslage
Gewalthandlungen in Ehe und Partnerschaft und gegen Kinder sind Offizialdelikte. Sie werden von Amtes wegen verfolgt. Es gibt verschiedene Gesetze auf Bundes- und Kantonsebene, die den Umgang mit häuslicher Gewalt regeln.
- Bei Gewalt in Ehe und Partnerschaft können die Behörden gegenüber gewaltausübenden Personen spezifische Programme gegen Gewalt anordnen.
- Die Wegweisung sowie Rückkehr- oder Annäherungsverbote für gewaltausübende Personen sind in kantonalen Polizeigesetzen geregelt.
- Sind bei häuslicher Gewalt Kinder involviert, macht die Polizei nach ihrem Einsatz eine Meldung an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) beinhaltet die Regelung der Rechte und Pflichten in zivilrechtlichen Verfahren. In Fällen von häuslicher Gewalt gibt es verschiedene Vorgehensweisen vor Gericht.
- Zivilrechtliche Verfahren für Schutzmassnahmen gestützt auf Art. 28b ZGB sind kostenlos.
- Die Schutzbestimmungen von Art. 28b ZGB gelten unabhängig vom Zivilstand für alle Personen; es muss kein gemeinsamer Haushalt geführt worden sein.
- Wenn in Fällen häuslicher Gewalt eine Gefährdung des Kindes vorliegt, kann die gemeinsame elterliche Sorge abgelehnt werden.
Die Schweizerische Strafprozessordnung regelt das Strafverfahren einheitlich für die ganze Schweiz. Darin enthalten sind auch Rechte der Opfer von häuslicher Gewalt und ihrer Angehörigen, sofern sie Zivilansprüche geltend machen.
- Opfer, die sich aktiv am Verfahren beteiligen wollen, müssen sich als Privatklägerschaft konstituieren.
- Liegen genügend Anhaltspunkte für eine Verurteilung vor, erhebt die Staatsanwaltschaft entweder Anklage beim zuständigen Gericht oder erlässt einen Strafbefehl.
- Für Kinder und Jugendliche gelten zusätzliche Schutzbestimmungen in Strafverfahren.
Menschenrechte schützen den Einzelnen vor staatlichen Übergriffen. Sie verpflichten den Staat aber auch dazu, seine Bürgerinnen und Bürger vor Übergriffen untereinander zu schützen. Häusliche Gewalt verletzt Menschenrechte und erfordert deshalb staatliche Massnahmen zum Schutz der Betroffenen.
- Die Schweiz hat sich durch die Unterzeichnung verschiedener Übereinkommen dazu verpflichtet, die Menschenrechte zu gewährleisten.
- Die Gewährleistung der Menschenrechte wird von überstaatlichen Organen überwacht.
- Einzelpersonen oder Gruppen können bei Menschenrechtsverletzungen Beschwerde gegen den Staat erheben.
Publikationen zu Gewalt
Publikationen des Bundes zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. August 2018 bis Januar 2023
Diese Publikation bietet eine Übersicht über die seit August 2018 durch den Bund unterstützten oder publizierten Studien, Gutachten, Evaluationen und Berichte.
Bedarfsabklärung zu Schutzplätzen für gewaltbetroffene Mädchen und junge Frauen
2022, EBG
Sexuelle Belästigung in der Schweiz
2022, EBG und SECO
Rechtsgutachten über das Diskriminierungsverbot und den Geltungsbereich der Istanbul-Konvention
Rechtsgutachten des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) zum Diskriminierungsverbot gemäss Artikel 4 Absatz 3 Istanbul-Konvention und zum Geltungsbereich gemäss Artikel 2.
2022, EBG
Ursachen von Tötungsdelikten innerhalb der Partnerschaft
2021, EBG
Bestandesaufnahme zu Aus- und Weiterbildungsangeboten zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sowie zu kantonalen Forschungsprojekten
Der Bericht beinhaltet eine Bestandesaufnahme von Forschungsprojekten, die von den Kantonen in den Jahren 2015 bis 2019 unterstützt wurden sowie das Angebot an Aus- und Weiterbildungen zu den Themen häusliche Gewalt und Gewalt gegen Frauen.
2021, EBG
Bestandesaufnahme zu Telefonberatungen bei Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Gemäss Art. 24 der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, ist die Schweiz verpflichtet eine Telefonberatung für gewaltbetroffene Frauen und Opfer häuslicher Gewalt einzurichten. Dieser Bericht beinhaltet eine aktuelle Bestandsaufnahme der entsprechenden Telefonberatungen in der Schweiz.
2021, EBG
Rechtliche Möglichkeiten gegen Stalking in der Schweiz
Juristisches Gutachten zu kantons- und bundesrechtlichen Verbesserungen hinsichtlich Stalking von Prof. Dr. iur. Christian Schwarzenegger und MLaw Aurelia Gurt.
2019, EBG
Forschungsbericht Massnahmen zur Bekämpfung von Stalking: Übersicht zu national und international bestehenden Praxismodellen
Der vorliegende Bericht gibt einen Überblick zum aktuellen Erkenntnisstand des Phänomens Stalking und zu den Massnahmen, die im In- und Ausland ergriffen werden, um Stalking-Opfer zu schützen und die Täter/innen zur Verantwortung zu ziehen.
2017, EBG
Bericht von Daniel Treuthardt
Der Bericht vermittelt Fachpersonen, die in ihrer professionellen Tätigkeit mit Fällen häuslicher Gewalt konfrontiert sind wie z. B. Polizei und Justiz, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB, Opferhilfe- und Sozialhilfe-Stellen, Gesundheitsdienste und Schulen, mehr Handlungssicherheit. Weiter ist im Anhang eine nach Kantonen geordnete Übersichtsliste mit den Institutionen der Täter- und Täterinnenberatung in der Schweiz enthalten.
2017, EBG
Bericht von Dr. Véronique Jaquier Erard
Die Wirksamkeit von Täterprogrammen zur Prävention von Wiederholungstaten im Bereich der häuslichen Gewalt
2016, EBG
Elterliche Sorge, Besuchsrecht und Häusliche Gewalt
Die Zuteilung der elterlichen Sorge und zivilrechtliche Aspekte der Ausgestaltung der elterlichen Kontakte zu Kindern bei trennung nach häuslicher Gewalt
2015, EBG
Ist- und Bedarfsanalyse Frauenhäuser Schweiz
2014, SODK-EBG
Kosten von Gewalt in Paarbeziehungen
2013, EBG
Gutachten von Prof. Dr. iur. Marianne Schwander
Juristisches Gutachten zu den rechtlichen Vorbedingungen für ein Bedrohungsmanagement bei Häuslicher Gewalt in der Schweiz.
2013, EBG
Beurteilung des Schweregrades häuslicher Gewalt
Sozialwissenschaftliche Überlegungen zur Anforderung des Bundesgerichts, dass eheliche Gewalt "eine gewisse Intensität" aufweisen muss, um als wichtiger persönlicher Grund für den unabhägigen Aufenthalt in der Schweiz geltend gemacht werden zu können.
2012, EBG
Englische Version:
Polizeilich registrierte häusliche Gewalt
2012, OFS
Gutachten von Prof. FH Peter Mösch Payot, Mlaw LL.M.
Juristisches Gutachten zur Anordnung von Pflichtberatung und Lernprogrammen im Rahmen von strafrechtlichen Sanktionen, insb. als Weisungen.
2012, EBG
Gewalt in Paarbeziehungen
Zwischenbericht des Bundesrates zum Stand der Umsetzung der in seinem Bericht vom 13. Mai 2009 angekündigten Massnahmen, zuhanden der Rechtskommission des Nationalrates
2012
Gewalt in Paarbeziehungen - Bericht zum Forschungsbedarf
Umsetzung einer Massnahme aus dem Bericht des Bundesrates "Gewalt in Paarbeziehungen - Ursache und in der Schweiz getrofene Massnahmen"
2011, EBG
Gewalt in Paarbeziehungen - Ursachen und in der Schweiz getroffene Massnahmen
Die vom Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann herausgegebene Studie informiert über Ursachen und Risikofaktoren von Gewalt in Paarbeziehungen und zeigt, was Bund und Kantone bisher in der Bekämpfung dieser Form von Gewalt geleistet haben.
Beratungsarbeit und Anti-Gewalt-Programme für Täter und Täterinnen häuslicher Gewalt in der Schweiz
Eine Bestandaufnahme der Institutionen und ihrer Arbeit
2008, EBG
Tötungsdelikte in der Schweiz
Polizeilich registrierte Fälle 2000-2004
BFS
Finanzhilfen
Newsletter Finanzhilfen Gewaltprävention
Jahresbericht 2022 - Finanzhilfen Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
2023, EBG
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