„Ich bitte Sie zu glauben, dass ich trotz meines Studiums die Künste und Fertigkeiten einer Hausfrau nicht verlernt habe. Meine selige Mutter hat uns darin für das ganze Leben lang tüchtig gemacht."

Mit diesen Worten wollte sich Dr. Emilie Kempin-Spyri, die erste Schweizer Juristin, bei einem Pfarrer als Dienstmagd bewerben. Der Brief wurde von der Basler Klinik zurückgehalten, in die sie entmündigt und für geisteskrank erklärt eingeliefert worden war. Dabei war Kempin-Spyris ganzes Leben geprägt von ihrem starken Willen, mit dem sie für ihre Rechte kämpfte.
Um zum Lebensunterhalt ihrer Familie beizutragen, hatte Kempin-Spyri mit mehr als 30 Jahren die Matur nachgeholt und Rechtswissenschaften studiert. Schnell merkte sie jedoch, dass sie als Frau nicht als Rechtsanwältin zugelassen würde. Beim Bundesgericht legte sie dagegen Beschwerde ein. Sie berief sich auf den Artikel 4 der Bundesverfassung, wonach jeder Schweizer vor dem Gesetz gleich ist. Ihr Anliegen wurde abgelehnt, mit der Begründung ihre Auslegung des Rechts sei "ebenso neu, wie kühn". Als sie sich daraufhin an der Universität Zürich als Dozentin bewarb, wurde sie ebenfalls aufgrund ihres Geschlechts abgelehnt.
Voller Enttäuschung wanderte Kempin-Spyri mit ihrem Mann und ihren drei Kindern nach New York aus. Dort gründete sie eine Rechtsschule für Frauen, welche die erste New Yorker Rechtsanwältin hervorbrachte. Trotz ihrer Erfolge in New York kehrte ihre Familie, und später auch sie selbst, in die Schweiz zurück. Mit einer Spezialbewilligung konnte Kempin-Spyri nun doch an der Universität unterrichten. Sie gründete die Zeitschrift "Frauenrecht", in der sie Verbesserungen im Schweizer Recht vorschlug. Mit dem ebenfalls von ihr gegründeten "Frauenrechtsschutzverein" wollte sie durch juristische Arbeit die rechtliche, wirtschaftliche und soziale Stellung der Frauen verbessern.
Nachdem sie erneut ihres Geschlechts wegen an der Universität nicht befördert wurde, zog sie allein nach Berlin. Dort erlitt sie einen Nervenzusammenbruch, der sie in die besagte Klinik brachte, wo sie nach zwei Jahren nur 48-jährig starb: nur ein Jahr nachdem dank ihres langjährigen Engagements die erste Schweizerin als Rechtsanwältin zugelassen wurde.