Sofern das Unternehmen 100 oder mehr Mitarbeitende beschäftigt, ist es zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Lernende werden nicht mitgezählt.
Allgemein
Wir empfehlen Ihnen, die Lohngleichheitsanalyse regelmässig durchzuführen und die Ergebnisse in Ihrem HR-Cockpit-Kennzahlensystem zu führen.
Gesetzlich gibt es nach Art. 13a Gleichstellungsgesetz für Arbeitgebende ab 100 Mitarbeitenden die Verpflichtung, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Sofern das Ergebnis unauffällig ist, entfällt nach der ersten Analyse die Analysepflicht. Im öffentlichen Beschaffungs- und Subventionswesen müssen teilweise Nachweise zur Einhaltung der Lohngleichheit eingereicht werden. Verfügen Sie bereits über eine aktuelle Lohngleichheitsanalyse mit Logib, sind Sie für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten gut vorbereitet.
Um den Browser der Logib-Anwendenden zu entlasten, werden manche Vorgänge auf dem Logib-Applikations-Server des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation durchgeführt. Dafür werden nur die zwingend notwendigen Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen. Bei diesen Vorgängen werden keine Daten auf dem Server abgespeichert und es sind keine Rückschlüsse auf das Unternehmen möglich.
Methodisch basiert Logib Modul 1 auf einer semi-logarithmischen OLS-Regressionsanalyse. Die Details der Berechnung finden sich im Methodenbeschrieb.
Logib Modul 2 basiert auf der Methode der analytischen Arbeitsbewertung als Grundlage für die Identifikation der ausgewiesenen Vergleichspaare aus Frauen und Männern.
In beiden Fällen handelt es sich um Methoden, die seitens Bundesgericht zur Behandlung von Fragen der Lohngleichheit zugelassen wurden.
Nein. Bei einer rein weiblichen oder rein männlichen Belegschaft lässt sich keine Lohngleichheitsanalyse zwischen Frau und Mann durchführen. Modul 2 funktioniert ab einer Frau und einem Mann, für Modul 1 sind mindestens 50 gültige Datensätze erforderlich.
Fehlende Lohngerechtigkeit oder die Wahrnehmung fehlender Lohngerechtigkeit führt zu weniger motivierten Mitarbeitenden. Mit der Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse können Arbeitgebende ihren Beschäftigten zeigen, dass Sie das Thema ernst nehmen. Auch für die Aussenwirkung ist eine Lohngleichheitsanalyse nicht zu unterschätzen: Ein Unternehmen, das nachweislich faire Löhne bezahlt, steht als modernes Unternehmen gut da.
Zunächst können Sie die detaillierten Ergebnisse der Analyse nutzen, um einzelne Funktionen und Risikokonstellationen genauer zu betrachten. Dabei hilft Ihnen das Exportformular „Detailergebnis“, das Sie nach der Analyse herunterladen können.
Sie sehen dort, in welchen Funktionen Risikokonstellationen vorhanden sind und welche Personen als Risikopaare identifiziert wurden. Dies ermöglicht Ihnen einen vertieften Einblick in Ihre Lohnpraxis und zeigt, wo allenfalls Handlungsbedarf besteht.
Je nach Situation können vertiefte Analysen von Lohnsystematik und Lohnpraxis aus der Perspektive Lohngleichheit sinnvoll sein. Dazu können Sie auch aus einer Vielzahl von Angeboten von Fachpersonen auswählen, um sich extern beraten zu lassen.
Überprüfen Sie Ihre Lohnpraxis in regelmässigen Abständen mit Logib. So können Sie erkennen, ob die von Ihnen umgesetzten Massnahmen Wirkung zeigen.
Es werden nur Funktionen miteinander verglichen, die nach erfolgter Funktionsbewertung als gleichwertig zu betrachten sind. Die Bewertung erfolgt anhand von sechs Merkmalsbereichen wie etwa verantwortungsbezogene Anforderungen und Belastungen, die mit der Ausübung der Funktion verbunden sind. Den nach dieser Zuteilung als gleichwertig eingestuften Funktionen steht rechtlich ein gleicher Funktionslohn zu.
Gleichwertig im Sinne der Funktionenbewertung können dabei nicht nur gleiche, sondern auch ganz unterschiedliche Funktionen oder auch Berufe wie Diplomierte/r Pflegefachfrau/mann und Polizist/in sein (vgl. Verwaltungsgericht Zürich VK.1996.00011, VK.2003.00001).
Grundsätzlich ja. Auch Modul 2 erfüllt die Anforderung der Wissenschaftlichkeit und Rechtskonformität. Allerdings gibt es derzeit (noch) keine ausgebildeten leitenden Revisorinnen und Revisoren, die eine formelle Überprüfung gemäss GlG durchführen könnten. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann empfiehlt Unternehmen ab 100 Mitarbeitenden, für welche die Analysepflicht gemäss Revision GlG gilt, Logib Modul 1 zu verwenden.
Um Logib Modul 2 nutzen zu können, muss eine Person einerseits Zugang zu den Lohndaten haben. Andererseits müssen die Funktionen und die damit verbundenen Tätigkeiten im Unternehmen genügend gut bekannt sein, um deren Anforderungen und Belastungen bestimmen zu können. Allenfalls macht es auch Sinn, dass zwei Personen die Analyse oder Teile davon gemeinsam machen. Das Tool ist grundsätzlich so benutzerfreundlich aufgebaut, dass keine Logib-Vorkenntnisse notwendig sind. Eine Anleitung, Antworten auf häufige Fragen und ein Video-Tutorial stehen Ihnen als Unterstützung zur Verfügung.
Modul 2 basiert auf einer Methode, die auch schon bei sehr kleinen Fallzahlen zuverlässig Probleme identifizieren kann. Dies ist bei Methode von Modul 1 nicht gegeben.
Modulwahl
Um das verfassungsrechtlich verankerte Ziel der Lohngleichheit zu erfüllen, müssen alle Unternehmen und Organisationen die Möglichkeit haben, ein Lohngleichheitsanalyse-Tool zu verwenden. Modul 1 eignet sich für grössere Unternehmen, weil es methodisch auf der OLS-Regressionsanalyse basiert. Die liefert bei sehr kleinen Datensätzen keine statistisch gesicherten, aussagekräftigen Ergebnisse und eignet sich daher nicht für kleinere Unternehmen. Modul 2 basiert dagegen bewusst nicht auf einer Regressionsanalyse, sondern auf der analytischen Arbeitsbewertung. So kann bereits bei einem einzigen Vergleich zwischen einer Frau und einem Mann ein aussagekräftiges Ergebnis erzielt werden. Mit Modul 1 und 2 können somit alle Unternehmen ab mindestens 2 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchführen.
Für grössere Unternehmen mit mindestens 50 Arbeitnehmenden wurde Logib Modul 1 entwickelt. Kleineren Unternehmen mit zwischen 2 und 49 Arbeitnehmenden steht Modul 2 zur Verfügung. Um eine Analyse durchführen zu können, muss im Datensatz mindestens eine Frau bzw. ein Mann enthalten sein. Sobald Sie das Tool über www.logib.admin.ch aufrufen, werden Sie nach der Grösse Ihres Unternehmens gefragt. Im Anschluss werden Sie direkt zum entsprechenden Modul - 1 oder 2 - weitergeführt und können die Analyse starten.
Für kleine Unternehmen wurde das Modul 2 entwickelt. Sobald Sie das Tool über www.logib.admin.ch aufrufen, werden Sie nach der Grösse Ihres Unternehmens gefragt. Im Anschluss werden Sie direkt zum entsprechenden Modul - 1 oder 2 - weitergeführt und können die Analyse starten.
Methode
Modul 1 basiert methodisch auf einer semi-logarithmischen OLS-Regressionsanalyse.
Modul 2 basiert methodisch auf der analytischen Arbeitsbewertung. Beide Methoden sind sowohl wissenschaftlich als auch rechtskonform und wurden vom Schweizer Bundesgericht für die Behandlung von Lohngleichheitsfragen zugelassen.
Nein, das ist nicht möglich. Modul 2 basiert auf einer arbeitswissenschaftlichen Arbeitsbewertung. Die sechs Faktoren ermöglichen eine zuverlässige Bestimmung von Anforderungen und Belastungen in den vier relevanten Bereichen (intellektuell, verantwortungsbezogen, psychisch/sozial sowie körperlich). Auf dieser Basis können die einzelnen Funktionen miteinander direkt verglichen werden. Nur so ist eine Analyse in Modul 2 möglich.
Modul 2 basiert auf einer arbeitswissenschaftlichen Arbeitsbewertung, mit der Anforderungen und Belastungen von Funktionen bestimmt werden. Anforderungen sind Kompetenzen, die zur Erfüllung der Aufgaben einer Funktion zwingend nötig sind. Belastungen sind beeinträchtigende Faktoren, die mit der Erledigung der Aufgaben verbunden sind. Der aktuelle Forschungsstand zeigt vier Bereiche, die ein geschlechtsneutrales System abzudecken hat: intellektuelle, verantwortungsbezogene, psychisch/soziale sowie körperliche Anforderungen und Belastungen. Alle vier Bereiche sind in Modul 2 berücksichtigt. Dabei wurde die Anzahl Faktoren so tief wie möglich gehalten, um die Handhabbarkeit zu sichern und den Aufwand für einen Selbsttest zu minimieren. Der in vielen Unternehmen besonders lohnrelevante intellektuelle Bereich ist mit drei Faktoren abgedeckt, die anderen Bereiche mit je einem Faktor. Diese sechs Faktoren haben sich theoretisch und empirisch als relevant und zuverlässig erwiesen.
Die Erfahrung wird angenähert über das Alter und das Dienstalter unter Berücksichtigung der Ausbildung. Diese Annäherung ist einfach ermittelbar und beruht auf Informationen, die anders als die "nutzbare Erfahrung" in allen Unternehmen vorhanden sind. Zudem ist der Wert leichter objektivierbar: Je nach Art der Erfassung der nutzbaren Erfahrung (z.B. Art des Einbezugs der ausserberuflich erworbenen Schlüsselkompetenzen) kann dieser Wert nicht in jedem Fall als diskriminierungsfreier Faktor verstanden werden.
Sicherheit
Die Kommunikation vom Computer der Anwendenden zu den Servern des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation wird nach gängigem Standard mit HTTPS verschlüsselt, wodurch die Datensicherheit gewährleistet ist.
Die Lohndaten werden im Cache des Browsers lokal gespeichert. Damit wird gewährleistet, dass sie beim versehentlichen Verlassen oder Aktualisieren der Seite nicht neu eingegeben werden müssen. Darüber hinaus werden die Lohndaten aber nirgends gespeichert. Der Server, welcher die Analyse durchführt, behält die Daten während der Berechnung im Arbeitsspeicher und "vergisst" sie danach sofort wieder.
Nein. Alle statistischen Auswertungen sind ausschliesslich für die jeweiligen Anwendenden einsehbar. Die Daten werden weder weitergeleitet noch weiterverarbeitet.
Nur die Anwendenden können die Resultate der Analyse einsehen. Die generierten Dokumente werden nirgends abgelegt und nicht an Dritte weitergeleitet.
Um den Browser der Logib-Anwendenden zu entlasten, werden manche Vorgänge auf dem Logib-Applikations-Server des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation durchgeführt. Dafür werden nur die zwingend notwendigen Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen. Bei diesen Vorgängen werden keine Daten auf dem Server abgespeichert und es sind keine Rückschlüsse auf das Unternehmen möglich.
Prozess
Viele ERP bieten den Export von Daten an, welche der Struktur des Datenblatts entsprechen. Die Struktur des Datenblatts hat sich gegenüber der Excel-Version nicht verändert und ist vollständig kompatibel. Eine direkte Schnittstelle zu den ERP ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Ja. Dafür müssen die sich in Bearbeitung befindenden Daten aus dem Webtool exportiert und lokal abgespeichert werden. Im Wizard steht hierfür in den Schritten 4 "Daten prüfen" sowie 5 "Funktionencodierungen bestätigen" oben links eine Schaltfläche "Datenblatt exportieren" zur Verfügung. Das Exportfile lässt sich später zu einem beliebigen Zeitpunkt wieder einlesen (Wizard Schritt 2) und dort fortfahren, wo der Prozess zuvor unterbrochen wurde. Beim erneuten Import von bereits einmal exportierten Daten muss beim Einlesen des Exportformulars im Wizard Schritt 2 "Daten einlesen" das Kästchen über dem blauen Feld "Verzeichnis durchsuchen" aktiviert werden.
Für die Lohngleichheitsanalyse können sich die Anwendenden am amtlichen Geschlecht der Person orientieren.
Möglicherweise sind das Datenblatt bzw. das Format der Daten fehlerhaft. Um dies zu vermeiden, sollten die Anwendenden:
- ausschliesslich die Excel-Datenblatt-Vorlage verwenden, die im Webtool unter "Vorbereitung und Vorgehen" zum Download bereitsteht
- Die Struktur der Vorlage des Datenblatts nicht verändern, d.h. keine Spalten löschen oder hinzufügen und keine zusätzlichen Tabellenblätter einfügen
- Die Vorlage des Datenblatts mithilfe von gängigen Windows-Office-Programmen bearbeiten. Bei der Verwendung von Freeware kann nicht garantiert werden, dass das Einlesen funktioniert
- Die Formatvorgaben gemäss Vorlage einhalten
- als Beispiel das vorbefüllte und kommentierte "Beispiel des Datenblatts" beachten
Häufig reicht es schon aus, eine neue unbefüllte Vorlage des Datenblatts herunterzuladen, die Daten in diese hineinzukopieren und anschliessend neu einzulesen. Sofern Sie ein Exportfile aus dem Webtool einlesen möchten, setzen Sie zuvor das entsprechende Häkchen beim Einlesen.
Weitere Informationen zu den Anforderungen der Dateneingabe können der Wegleitung entnommen werden, die im Hilfe-Menu im Webtool (oben rechts) zum Download bereitsteht.
Die Spalte Beschäftigungsgrad bezieht sich nur auf Mitarbeitende im Monatslohn. Für Mitarbeitende im Stundenlohn siehe die Spalte Bezahlte Stunden.
Erfassen Sie eine Dezimalzahl (Beispiele: 100% respektive 22.5% ist mit 100 respektive 22.5 zu erfassen). Der Wert muss mit dem vertraglichen Beschäftigungsgrad übereinstimmen (d.h. ohne allfällige Überstunden oder Überzeit, da auch der Grundlohn und alle weiteren Lohnbestandteile ohne Auszahlung allfälliger Überstunden angegeben werden müssen).
Gültigkeitskriterien: Dezimalzahlen, 0-150. Wenn in der folgenden Spalte Bezahlte Stunden ein Wert grösser als 0 eingetragen wurde (für Arbeitnehmende im Stundenlohn), ist in der Spalte Beschäftigungsgrad, eine 0 zu erfassen oder diese leer zu lassen.
Als Tausendertrennzeichen verwenden Sie Hochkomma (1'000) oder Leerschlag (1 000). Verwenden Sie KEINE Punkte als Tausendertrennzeichen. Dezimalzahlen trennen Sie mit Komma oder Punkt ab (1.5 oder 1,5).
Achten Sie möglichst darauf, dass Sie durchgängig dieselbe Variante der möglichen Formate verwenden.
Alter und Dienstjahre können als Datum im Format TT.MM.JJJJ, oder als Jahreszahl JJJJ bzw. als Alter / Anzahl Dienstjahre JJ eingelesen werden.
In Schritt 3 "Zusätzliche Informationen", müssen Sie angeben, welches Format Sie gewählt haben. Vergewissern Sie sich hierbei, dass Ihre Angabe unter "Zusätzliche Informationen" mit dem Zahlenformat in Ihrer Datalist übereinstimmt.
Das hängt davon ab, wie und in welcher Qualität die benötigten Personal- und Lohndaten vorliegen. Erfahrungsgemäss benötigen kleinere Unternehmen durchschnittlich einen halben Tag. Bei jeder folgenden Analyse kann der Zeitaufwand ungefähr halbiert werden.
Hierfür stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: entweder Sie rechnen die zusätzlichen Stunden beim Beschäftigungsgrad mit ein und erfassen den entsprechend angepassten Beschäftigungsgrad in Spalte I, oder Sie rechnen das vertragliche Arbeitspensum in Stunden um und erfassen diese zusammen mit den zusätzlich bezahlten Stunden im Stundenlohn in Spalte J.
Löschen Sie den Browserverlaufs und die Caches:
- Edge: Klicken Sie ganz rechts oben in der Menüleiste des Browsers auf die drei Punkte – Im Menü gehen Sie zu "Einstellungen" - dort wählen Sie links den Menüpunkt "Datenschutz, Suche und Dienste" - rechts unter "Browserdaten löschen" "Zu löschende Elemente auswählen" - "Jetzt löschen"
- Firefox: Klicken Sie ganz rechts oben im Browsermenü auf die drei waagrechten Striche. Im Menü gehen Sie zu "Einstellungen". Links wählen Sie "Privacy & Security" - unter "Coockies and Site Data" klicken Sie auf "Clear Data"; Unter "History" klicken Sie auf "Clear History".
- Chrome: Klicken Sie ganz rechts oben im Browsermenü auf den Kreis mit den drei Punkten und wählen Sie den Menupunkt "Verlauf". Auf der sich öffnenden Seite wählen sie links in der Mitte den Menupunkt "Broswerdaten löschen" und klicken im sich öffnenden Dialogfenster auf den Button "Daten löschen" zur Bestätigung.
Browser
Das Webtool wurde auf Edge und Firefox getestet. Auf diesen Browsern ist der Support gewährleistet.
Wenn die Scrollbars im Safari-Browser nicht richtig dargestellt werden, dann ändern Sie bitte folgende Einstellung:
Ändern Sie die Einstellung im Menü unter: «Allgemein» -> «Rollbalken einblenden» von «Automatisch auf Maus oder Trackpad basiert» auf «Immer».
Das Webtool wurde auf Edge und Firefox getestet. Auf diesen Browsern ist der Support gewährleistet.
Bitte führen Sie ein Update des Safari-Browsers durch. Logib funktioniert erst ab der Safari Version 13.1.1 oder höher einwandfrei.
Wenn Sie kein Safari-Update durchführen können oder möchten, gibt es einen Workaround:
Ändern Sie innerhalb des Logib-Menüs (oben rechts) zuerst die Spracheinstellung von DE auf IT, FR oder EN (und wechseln Sie danach bei Bedarf wieder auf DE zurück). Logib sollte jetzt mit Safari einwandfrei funktionieren und Sie können Ihre Analyse durchführen.
Optional installieren und verwenden Sie den Browser "Firefox für MAC": https://www.mozilla.org/de/firefox/new/?utm_medium=referral&utm_source=support.mozilla.org
Das Webtool wurde auf Edge und Firefox getestet. Auf diesen Browsern ist der Support gewährleistet.
Resultate
Modul 2 weist einen Gesamtscore in Zahlen aus. Ein Gesamtscore von 1 bedeutet, dass es keine Anzeichen gibt für ein Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern in Bezug auf das Risiko, weniger zu verdienen, als dies aufgrund von Funktion, persönlicher Erfahrung und Ausbildung erwartet werden dürfte. Mit zunehmender Höhe des Gesamtscores erhöht sich das Risiko eines geschlechtsspezifischen Ungleichgewichts.
Modul 2 weist zudem auch den Anteil identifizierter Risikopaare in Prozent aller möglicher Paare aus einer Frau und einem Mann aus. Je höher dieser Anteil ist, desto eher spricht dies für möglicherweise bestehende Inkohärenzen in der Lohnpraxis. Es könnte darauf hindeuten, dass sich die Entlöhnung nicht an den Kriterien Funktionswert, Alter, Dienstalter und effektiver Ausbildung orientiert.
TIPP: Modul 2 gibt weitere Hinweise darauf in welchen Funktionen Risikopaare zu finden sind, und um welche Personen es sich ganz konkret handelt. All diese Detailergebnisse können auch in Form eines Excel-Files exportiert, lokal abgespeichert und in Ruhe analysiert werden.
Sobald die Analyse durchgeführt wurde, lassen sich die Daten als Exportfile herunterladen und zwecks Sicherung lokal abspeichern. Anschliessend stehen den Anwendenden die Ergebnisse in Form verschiedener Berichte sowie weitere Auswertungsmöglichkeiten im Cockpit zum Download zur Verfügung. Mit dem Exportfile kann die Auswertung jederzeit wiederholt werden - beispielsweise, um die Daten und Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu analysieren.
Unter dem Reiter «Ergebnis» finden sich:
• Unternehmensebene:
- Risiko bezüglich der Nicht-Einhaltung der Lohngleichheit und Interpretationshilfe
- Zusammenfassung der Ergebnisse als pdf
- Export der Daten als Excel-File
• Funktionsebene:
- Funktionen mit Risikokonstellationen sowie deren Einfluss auf das Gesamtergebnis und Interpretationshilfe
- Export der detaillierten Ergebnisse als Excel-File
• Personenebene:
- Risikokonstellationen auf der Ebene der identifizierten Personenpaare (Person mit zu tiefem Lohn und Vergleichsperson) und Interpretationshilfe
- Export der detaillierten Ergebnisse als Excel-File
Unter dem Reiter «Cockpit» finden sich Analysen und Diagramme zu:
• Personalbestand
• Gesamtverdienst und Lohnbestandteile
• Lohnverteilung
• Funktionswert und Lohn
• Funktionsstatistik
• Personen- und stellenbezogene Merkmale
• Personalaufwand
• Kennzahlen zur Methodik
• Funktionsstatistiken
Modul 2 ermöglicht die Bestimmung des Risikos bezüglich der Nicht-Einhaltung der Lohngleichheit auf Ebene des Gesamtunternehmens und gibt funktions- und personenbezogene Hinweise auf Risikokonstellationen. Damit steht ein detaillierter Einblick in die Lohnsystematik des eigenen Unternehmens zur Verfügung. Ein Vergleich mit branchenüblichen Werten ist nicht möglich.
Den Arbeitgebenden steht es frei, die Ergebnisse ihrer Lohngleichheitsanalyse öffentlich zu kommunizieren. Zur Veröffentlichung der Ergebnisse verpflichtet sind einzig öffentliche Arbeitgeber mit 100 Mitarbeitenden oder mehr.
Ja, wenn Sie dazu jeweils dasselbe Logib Modul verwenden. In diesem Fall sind solche Vergleiche sogar sinnvoll, um mögliche Fehlentwicklungen früh zu erkennen und beheben zu können.
Die Lohnpraxis verändert sich dynamisch: jeder Stellenwechsel, jede Beförderung, jeder Neueintritt und jede Lohnrunde bringen Veränderungen in den ausbezahlten Löhnen bzw. im betrieblichen Lohngefüge mit sich, wodurch sich auch das Ergebnis der Analyse verändern kann. Daher ist es sinnvoll, die Analyse regelmässig zu wiederholen, um allfällige Fehlentwicklungen rasch zu erkennen und beheben zu können.
Mit Modul 1 prüfen Sie, inwieweit objektive und nicht diskriminierende personen- und arbeitsplatzbezogene Merkmale lohnbestimmend sind und inwieweit das Geschlecht einen Einfluss auf den Lohn hat. Das Ergebnis wird als Prozentwert ausgegeben und bezeichnet den geschlechtsspezifischen Lohnunterschied unter ansonsten gleichen Bedingungen in Bezug auf die im Analysemodell enthaltenen erklärenden Variablen (Alter, berufliche Stellung etc.).
Mit Modul 2 prüfen Sie, inwieweit die Anforderungen und Belastungen der Funktion sowie persönliche Erfahrung und Ausbildung lohnbestimmend sind und ob es diesbezüglich Unterschiede zwischen Frauen und Männern gibt. Das Ergebnis wird als Gesamtscore in Form einer Zahl ausgegeben. Es sagt aus, ob das Risiko, weniger zu verdienen als aufgrund von Funktion, persönlicher Erfahrung und Ausbildung erwartet, für das eine Geschlecht höher ist als für das andere. Je höher der Gesamtscore ist, desto höher fällt dieses Risiko aus.
Die Module beruhen auf verschiedenen methodischen Ansätzen, geben jedoch beide Hinweise darauf, ob es in der betrieblichen Lohnpraxis Hinweise auf ein mögliches Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern in Bezug auf die Lohngleichheit gibt.
Der Gesamtscore zeigt an, ob es gesamthaft gesehen ein Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern in Bezug auf das Risiko gibt, weniger zu verdienen, als aufgrund von Funktion, persönlicher Erfahrung und Ausbildung erwartet würde. Je höher der Gesamtscore, umso höher das Risiko.
Ein Risikopaar ist ein Vergleichspaar aus einer Frau und einem Mann, die für gleichwertige oder höher bewertete Arbeit einen unerwarteten Lohnunterschied von mindestens 5% haben. Je mehr Risikopaare Lohnunterschiede zu Ungunsten eines Geschlechts aufweisen, und je höher diese Lohnunterschiede ausfallen, umso grösser ist das Risiko möglicher Lohndiskriminierung. Mithilfe der Risikopaare lassen sich auch bei kleinen Fallzahlen bzw. einer reduzierten Anzahl von Angestellten zuverlässige Aussagen zur Lohngleichheit machen. Zusätzliche Hilfe bei der Nutzung von Logib Modul 2 und der Interpretation bieten die Wegleitung sowie ein Workshop-Angebot.
Support
Ja, für Logib steht eine kostenlose Helpline zur Verfügung: Die Service-Zeiten finden sich unten auf der Startseite von Logib: www.logib.ch. Selbstverständlich können Sie uns auch ausserhalb der Telefonservicezeiten jederzeit via E-Mail logib@ebg.admin.ch kontaktieren.
Die Service-Zeiten der Helpline finden sich unten auf der Startseite von Logib: www.logib.ch. Selbstverständlich können Sie uns auch ausserhalb der Telefonservicezeiten jederzeit via E-Mail logib@ebg.admin.ch kontaktieren.
Sie können versuchen, ein neues Datenblatt zu verwenden und Ihre Daten erneut einzulesen. Sollte die Fehlermeldung weiterhin erscheinen, so kontaktieren Sie die Logib Helpline via logib@ebg.admin.ch
Neben der Sprachauswahl befindet sich das Hilfemenü.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Plattform Lohngleichheit.
Es steht ausserdem ein Workshop-Angebot zur Verfügung.
Helpline
Logib Helpline
Tel: 0800 55 99 00
logib@ebg.admin.ch