Sofern das Unternehmen 100 oder mehr Mitarbeitende beschäftigt, ist es zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet. Lernende werden nicht mitgezählt.
Allgemein
Das Gleichstellungsgesetz richtet sich an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, unabhängig davon, ob sie zum privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Sektor gehören (Art. 2 GlG). Sowohl die Analyse- als auch die Überprüfungspflicht gelten daher für beide Sektoren. Dies schliesst auch Kantone und Gemeinden als Arbeitgebende mit ein. Die Kantone regeln die Durchführung der Überprüfung in ihrem Zuständigkeitsbereich (Art. 13d Abs. 4 GlG), welcher auch die Gemeinden umfasst. Die Kantone haben bei der jeweiligen Ausgestaltung dieser Überprüfung grossen Spielraum: So können sie die Überprüfung mit einem Revisionsunternehmen mit einer Zulassung nach dem Revisionsaufsichtsgesetz vom 16. Dezember 2005 oder einer Organisation nach Artikel 7 Gleichstellungsgesetz bzw. einer Arbeitnehmervertretung gemäss dem Mitwirkungsgesetz vom 17. Dezember 1993 durchführen.
Wir empfehlen Ihnen, die Lohngleichheitsanalyse regelmässig durchzuführen und die Ergebnisse in Ihrem HR-Cockpit-Kennzahlensystem zu führen.
Gesetzlich gibt es nach Art. 13a Gleichstellungsgesetz für Arbeitgebende ab 100 Mitarbeitenden die Verpflichtung, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Sofern das Ergebnis unauffällig ist, entfällt nach der ersten Analyse die Analysepflicht. Im öffentlichen Beschaffungs- und Subventionswesen müssen teilweise Nachweise zur Einhaltung der Lohngleichheit eingereicht werden. Verfügen Sie bereits über eine aktuelle Lohngleichheitsanalyse mit Logib, sind Sie für die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten gut vorbereitet.
Um den Browser der Logib-Anwendenden zu entlasten, werden manche Vorgänge auf dem Logib-Applikations-Server des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation durchgeführt. Dafür werden nur die zwingend notwendigen Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen. Bei diesen Vorgängen werden keine Daten auf dem Server abgespeichert und es sind keine Rückschlüsse auf das Unternehmen möglich.
Methodisch basiert Logib Modul 1 auf einer semi-logarithmischen OLS-Regressionsanalyse. Die Details der Berechnung finden sich im Methodenbeschrieb.
Logib Modul 2 basiert auf der Methode der analytischen Arbeitsbewertung als Grundlage für die Identifikation der ausgewiesenen Vergleichspaare aus Frauen und Männern.
In beiden Fällen handelt es sich um Methoden, die seitens Bundesgericht zur Behandlung von Fragen der Lohngleichheit zugelassen wurden.
Nein. Bei einer rein weiblichen oder rein männlichen Belegschaft lässt sich keine Lohngleichheitsanalyse zwischen Frau und Mann durchführen. Modul 2 funktioniert ab einer Frau und einem Mann, für Modul 1 sind mindestens 50 gültige Datensätze erforderlich.
Leitende Revisorinnen und Revisoren, die im Auftrag von Arbeitgebenden Lohngleichheitsanalysen überprüfen, müssen eine den Kriterien des Bundesrats entsprechende Ausbildung durchlaufen haben (Art. 13d Abs. 2 GlG). Die Ausbildung soll sicherstellen, dass bei der Überprüfung Mindestqualitätsstandards eingehalten werden und alle Arbeitgebenden, die der Analysepflicht unterstehen, grundsätzlich gleichbehandelt werden (Art. 2 Abs. 2 VO GlG).
Fehlende Lohngerechtigkeit oder die Wahrnehmung fehlender Lohngerechtigkeit führt zu weniger motivierten Mitarbeitenden. Mit der Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse können Arbeitgebende ihren Beschäftigten zeigen, dass Sie das Thema ernst nehmen. Auch für die Aussenwirkung ist eine Lohngleichheitsanalyse nicht zu unterschätzen: Ein Unternehmen, das nachweislich faire Löhne bezahlt, steht als modernes Unternehmen gut da.
Zunächst können Sie die detaillierten Ergebnisse der Analyse nutzen, um einzelne Personen oder Gruppen noch genauer zu betrachten. Dabei hilft Ihnen das Exportformular mit Ihren Daten, das Sie nach der Analyse herunterladen können. Sie sehen dort für jede Person den tatsächlichen, auf Vollzeit standardisierten Lohn sowie den vom Modell erwarteten Lohn. Liegen diese weit auseinander, kann dies ein Hinweis sein, die Löhne dieser Personen genauer zu analysieren und allfällige Anpassungen zu prüfen. Je nach Situation können vertiefte (statistische) Analysen der Lohnpraxis oder eine Überprüfung des Lohnsystems aus der Perspektive Lohngleichheit sinnvoll sein. Dazu können Sie auch aus einer Vielzahl von Angeboten von Fachpersonen auswählen, um sich extern beraten zu lassen. Überprüfen Sie Ihre Lohnpraxis in regelmässigen Abständen mit Logib. So können Sie erkennen, ob die von Ihnen umgesetzten Massnahmen Wirkung zeigen.
Für Logib-Auswertungen gilt grundsätzlich immer die Orientierung an der tiefsten selbstständigen juristischen Einheit, wobei Zweigniederlassungen nicht als solche gelten, sondern gemeinsam mit der Muttergesellschaft zu analysieren sind (vgl. Wegleitung Kapitel 2.2). Entsprechend sind alle selbstständigen juristischen Einheiten einer Gruppe ab 100 Mitarbeitenden abzüglich der Lernenden separat zu analysieren. Für einzelne Einheiten mit weniger als 100 Mitarbeitenden muss keine Lohngleichheitsanalyse gemäss GlG durchgeführt werden.
Modulwahl
Um das verfassungsrechtlich verankerte Ziel der Lohngleichheit zu erfüllen, müssen alle Unternehmen und Organisationen die Möglichkeit haben, ein Lohngleichheitsanalyse-Tool zu verwenden. Modul 1 eignet sich für grössere Unternehmen, weil es methodisch auf der OLS-Regressionsanalyse basiert. Die liefert bei sehr kleinen Datensätzen keine statistisch gesicherten, aussagekräftigen Ergebnisse und eignet sich daher nicht für kleinere Unternehmen. Modul 2 basiert dagegen bewusst nicht auf einer Regressionsanalyse, sondern auf der analytischen Arbeitsbewertung. So kann bereits bei einem einzigen Vergleich zwischen einer Frau und einem Mann ein aussagekräftiges Ergebnis erzielt werden. Mit Modul 1 und 2 können somit alle Unternehmen ab mindestens 2 Mitarbeitenden eine Lohngleichheitsanalyse durchführen.
Für grössere Unternehmen mit mindestens 50 Arbeitnehmenden wurde Logib Modul 1 entwickelt. Kleineren Unternehmen mit zwischen 2 und 49 Arbeitnehmenden steht Modul 2 zur Verfügung. Um eine Analyse durchführen zu können, muss im Datensatz mindestens eine Frau bzw. ein Mann enthalten sein. Sobald Sie das Tool über www.logib.admin.ch aufrufen, werden Sie nach der Grösse Ihres Unternehmens gefragt. Im Anschluss werden Sie direkt zum entsprechenden Modul - 1 oder 2 - weitergeführt und können die Analyse starten.
Für kleine Unternehmen wurde das Modul 2 entwickelt. Sobald Sie das Tool über www.logib.admin.ch aufrufen, werden Sie nach der Grösse Ihres Unternehmens gefragt. Im Anschluss werden Sie direkt zum entsprechenden Modul - 1 oder 2 - weitergeführt und können die Analyse starten.
Methode
Modul 1 basiert methodisch auf einer semi-logarithmischen OLS-Regressionsanalyse.
Modul 2 basiert methodisch auf der analytischen Arbeitsbewertung. Beide Methoden sind sowohl wissenschaftlich als auch rechtskonform und wurden vom Schweizer Bundesgericht für die Behandlung von Lohngleichheitsfragen zugelassen. Für mehr Information konsultieren Sie den Methodenbeschrieb.
Die Erfahrung wird angenähert über das Alter und das Dienstalter unter Berücksichtigung der Ausbildung. Diese Annäherung ist einfach ermittelbar und beruht auf Informationen, die anders als die "nutzbare Erfahrung" in allen Unternehmen vorhanden sind. Zudem ist der Wert leichter objektivierbar: Je nach Art der Erfassung der nutzbaren Erfahrung (z.B. Art des Einbezugs der ausserberuflich erworbenen Schlüsselkompetenzen) kann dieser Wert nicht in jedem Fall als diskriminierungsfreier Faktor verstanden werden.
Sicherheit
Die Kommunikation vom Computer der Anwendenden zu den Servern des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation wird nach gängigem Standard mit HTTPS verschlüsselt, wodurch die Datensicherheit gewährleistet ist.
Vergleichen Sie hierzu die Sicherheitsdeklaration für Details.
Die Lohndaten werden im Cache des Browsers lokal gespeichert. Damit wird gewährleistet, dass sie beim versehentlichen Verlassen oder Aktualisieren der Seite nicht neu eingegeben werden müssen. Darüber hinaus werden die Lohndaten aber nirgends gespeichert. Der Server, welcher die Analyse durchführt, behält die Daten während der Berechnung im Arbeitsspeicher und "vergisst" sie danach sofort wieder.
Vergleichen Sie hierzu die Sicherheitsdeklaration für Details.
Nein. Alle statistischen Auswertungen sind ausschliesslich für die jeweiligen Anwendenden einsehbar. Die Daten werden weder weitergeleitet noch weiterverarbeitet.
Nur die Anwendenden können die Resultate der Analyse einsehen. Die generierten Dokumente werden nirgends abgelegt und nicht an Dritte weitergeleitet.
Um den Browser der Logib-Anwendenden zu entlasten, werden manche Vorgänge auf dem Logib-Applikations-Server des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation durchgeführt. Dafür werden nur die zwingend notwendigen Informationen über eine verschlüsselte Verbindung übertragen. Bei diesen Vorgängen werden keine Daten auf dem Server abgespeichert und es sind keine Rückschlüsse auf das Unternehmen möglich.
Vergleichen Sie hierzu die Sicherheitsdeklaration für Details.
Prozess
Logib wurde für die Verwendung mit bis zu 100'000 Datensätzen konzipiert. Darüber hinaus kann kein korrektes Funktionieren der Applikation garantiert werden.
Viele ERP bieten den Export von Daten an, welche der Struktur des Datenblatts entsprechen. Die Struktur des Datenblatts hat sich gegenüber der Excel-Version nicht verändert und ist vollständig kompatibel. Eine direkte Schnittstelle zu den ERP ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.
Ja. Dafür müssen die sich in Bearbeitung befindenden Daten aus dem Webtool exportiert und lokal abgespeichert werden. Im Wizard steht hierfür in den Schritten 4 "Daten prüfen" sowie 5 "Funktionencodierungen bestätigen" oben links eine Schaltfläche "Datenblatt exportieren" zur Verfügung. Das Exportfile lässt sich später zu einem beliebigen Zeitpunkt wieder einlesen (Wizard Schritt 2) und dort fortfahren, wo der Prozess zuvor unterbrochen wurde. Beim erneuten Import von bereits einmal exportierten Daten muss beim Einlesen des Exportformulars im Wizard Schritt 2 "Daten einlesen" das Kästchen über dem blauen Feld "Verzeichnis durchsuchen" aktiviert werden.
Für die Lohngleichheitsanalyse können sich die Anwendenden am amtlichen Geschlecht der Person orientieren.
Möglicherweise sind das Datenblatt bzw. das Format der Daten fehlerhaft. Um dies zu vermeiden, sollten die Anwendenden:
- ausschliesslich die Excel-Datenblatt-Vorlage verwenden, die im Webtool unter "Vorbereitung und Vorgehen" zum Download bereitsteht
- die Struktur der Vorlage des Datenblatts nicht verändern, d.h. keine Spalten löschen oder hinzufügen und keine zusätzlichen Tabellenblätter einfügen
- die Vorlage des Datenblatts mithilfe von gängigen Windows-Office-Programmen bearbeiten. Bei der Verwendung von Freeware kann nicht garantiert werden, dass das Einlesen funktioniert
- die Formatvorgaben gemäss Vorlage einhalten
- als Beispiel das vorbefüllte und kommentierte "Beispiel des Datenblatts" beachten
Häufig reicht es schon aus, eine neue unbefüllte Vorlage des Datenblatts herunterzuladen, die Daten in diese hineinzukopieren und anschliessend neu einzulesen. Sofern Sie ein Exportfile aus dem Webtool einlesen möchten, setzen Sie zuvor das entsprechende Häkchen beim Einlesen.
Weitere Informationen zu den Anforderungen der Dateneingabe können der Wegleitung entnommen werden, die im Hilfe-Menu im Webstool (oben rechts) zum Download bereit steht.
Möglicherweise sind die Datensätze nicht gültig. Sie benötigen in Modul 1 mindestens 50 gültige Datensätze, in denen beide Geschlechter vertreten sind. Arbeitgebende mit weniger Beschäftigten können eine Analyse mit Modul 2 durchführen.
Die Spalte Beschäftigungsgrad bezieht sich nur auf Mitarbeitende im Monatslohn. Für Mitarbeitende im Stundenlohn siehe die Spalte Bezahlte Stunden.
Erfassen Sie eine Dezimalzahl (Beispiele: 100% respektive 22.5% ist mit 100 respektive 22.5 zu erfassen). Der Wert muss mit dem vertraglichen Beschäftigungsgrad übereinstimmen (d.h. ohne allfällige Überstunden oder Überzeit, da auch der Grundlohn und alle weiteren Lohnbestandteile ohne Auszahlung allfälliger Überstunden angegeben werden müssen).
Gültigkeitskriterien: Dezimalzahlen, 0-150. Wenn in der folgenden Spalte Bezahlte Stunden ein Wert grösser als 0 eingetragen wurde (für Arbeitnehmende im Stundenlohn), ist in der Spalte Beschäftigungsgrad, eine 0 zu erfassen oder diese leer zu lassen.
Als Tausendertrennzeichen verwenden Sie Hochkomma (1'000) oder Leerschlag (1 000). Verwenden Sie KEINE Punkte als Tausendertrennzeichen. Dezimalzahlen trennen Sie mit Komma oder Punkt ab (1.5 oder 1,5).
Achten Sie möglichst darauf, dass Sie durchgängig dieselbe Variante der möglichen Formate verwenden.
Alter und Dienstjahre können als Datum im Format TT.MM.JJJJ, oder als Jahreszahl JJJJ bzw. als Alter / Anzahl Dienstjahre JJ eingelesen werden.
In Schritt 3 "Zusätzliche Informationen", müssen Sie angeben, welches Format Sie gewählt haben. Vergewissern Sie sich hierbei, dass Ihre Angabe unter "Zusätzliche Informationen" mit dem Zahlenformat in Ihrer Datalist übereinstimmt.
Hierfür stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: entweder Sie rechnen die zusätzlichen Stunden beim Beschäftigungsgrad mit ein und erfassen den entsprechend angepassten Beschäftigungsgrad in Spalte I, oder Sie rechnen das vertragliche Arbeitspensum in Stunden um und erfassen diese zusammen mit den zusätzlich bezahlten Stunden im Stundenlohn in Spalte J.
Löschen Sie den Browserverlaufs und die Caches:
- Edge: Klicken Sie ganz rechts oben in der Menüleiste des Browsers auf die drei Punkte – Im Menü gehen Sie zu "Einstellungen" - dort wählen Sie links den Menüpunkt "Datenschutz, Suche und Dienste" - rechts unter "Browserdaten löschen" "Zu löschende Elemente auswählen" - "Jetzt löschen"
- Firefox: Klicken Sie ganz rechts oben im Browsermenü auf die drei waagrechten Striche. Im Menü gehen Sie zu "Einstellungen". Links wählen Sie "Privacy & Security" - unter "Coockies and Site Data" klicken Sie auf "Clear Data"; Unter "History" klicken Sie auf "Clear History".
- Chrome: Klicken Sie ganz rechts oben im Browsermenü auf den Kreis mit den drei Punkten und wählen Sie den Menupunkt "Verlauf". Auf der sich öffnenden Seite wählen sie links in der Mitte den Menupunkt "Broswerdaten löschen" und klicken im sich öffnenden Dialogfenster auf den Button "Daten löschen" zur Bestätigung.
Browser
Das Webtool wurde auf Edge und Firefox getestet. Auf diesen Browsern ist der Support gewährleistet.
Bitte führen Sie ein Update des Safari-Browsers durch. Logib funktioniert erst ab der Safari Version 13.1.1 oder höher einwandfrei.
Wenn Sie kein Safari-Update durchführen können oder möchten, gibt es einen Workaround: Ändern Sie innerhalb des Logib-Menüs (oben rechts) zuerst die Spracheinstellung von DE auf IT, FR oder EN (und wechseln Sie danach bei Bedarf wieder auf DE zurück). Logib sollte jetzt mit Safari einwandfrei funktionieren und Sie können Ihre Analyse durchführen. Optional installieren und verwenden Sie den Browser "Firefox für MAC": https://www.mozilla.org/de/firefox/new/utm_medium=referral&utm_source=support.mozilla.org
Das Webtool wurde auf Edge und Firefox getestet. Auf diesen Browsern ist der Support gewährleistet.
Wenn die Scrollbars im Safari-Browser nicht richtig dargestellt werden, dann ändern Sie bitte folgende Einstellung:
Ändern Sie die Einstellung im Menü unter: «Allgemein» -> «Rollbalken einblenden» von «Automatisch auf Maus oder Trackpad basiert» auf «Immer».
Das Webtool wurde auf Edge und Firefox getestet. Auf diesen Browsern ist der Support gewährleistet.
Resultate
Bei der Interpretation des Ergebnisses können sich die Anwendenden am Ampelsystem orientieren. Die Ergebnisse werden ganz grundsätzlich in drei Kategorien eingeteilt: grün, gelb und rot.
- Ein Ergebnis der Kategorie grün bedeutet, dass mit der verwendeten statistischen Methode kein Hinweis darauf gefunden wurde, dass Frauen und Männer im Durchschnitt für gleichwertige Arbeit ungleich entlohnt würden. Die im Beschaffungswesen des Bundes geltenden Bedingungen in Hinblick auf die Einhaltung der Lohngleichheit sind mit diesem Ergebnis ebenso erfüllt wie die Verpflichtungen aus Art. 13 des revidierten Gleichstellungsgesetzes.
Wichtig: auch wenn im Durchschnitt kein solcher Hinweis gefunden wurde, so kann mit dieser Analyse nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Personen vergleichsweise zu tief entlohnt werden könnten (vgl. Tipp unten). - Ein Ergebnis der Kategorie gelb bedeutet, dass mit der verwendeten statistischen Methode ein belastbarer Hinweis darauf gefunden wurde, dass Frauen und Männer durchschnittlich für gleichwertige Arbeit ungleich entlohnt werden. Aufgrund der Toleranzschwelle von 5% gilt jedoch: die im Beschaffungswesen des Bundes geltenden Bedingungen in Hinblick auf die Einhaltung der Lohngleichheit sind mit diesem Ergebnis ebenso noch erfüllt wie die Verpflichtungen aus Art. 13 des revidierten Gleichstellungsgesetzes.
- Ein Ergebnis der Kategorie rot bedeutet, dass mit der verwendeten statistischen Methode ein belastbarer Hinweis darauf gefunden wurde, dass Frauen und Männer durchschnittlich für gleichwertige Arbeit in grösserem Ausmass ungleich entlohnt werden. Die im Beschaffungswesen des Bundes geltenden Bedingungen in Hinblick auf die Einhaltung der Lohngleichheit sind mit diesem Ergebnis ebenso nicht erfüllt wie die Verpflichtungen aus Art. 13 des revidierten Gleichstellungsgesetzes, sodass die Analyse in vier Jahren zu wiederholen ist.
Tipp: Dem Exportformular, mit dem die Anwendenden ihre bearbeiteten Daten der Analyse lokal sichern bzw. abspeichern können, sind am rechten Rand für jede Person ein statistisch erwarteter und ein tatsächlicher (auf Vollzeit umgerechneter) Lohn sowie die jeweilige Abweichung von «erwartet» und «tatsächlich» zu entnehmen. Sollten die Anwendenden hier grosse Abweichungen bei einzelnen Mitarbeitenden entdecken, so ist es sinnvoll, diese Löhne gezielt genauer zu überprüfen und allenfalls einzelne Lohnkorrekturen vorzunehmen.
Sobald die Analyse durchgeführt wurde, lassen sich die Daten als Exportfile herunterladen und zwecks Sicherung lokal abspeichern. Anschliessend stehen den Anwendenden die Ergebnisse in Form verschiedener Berichte sowie weitere Auswertungsmöglichkeiten im Cockpit zum Download zur Verfügung. Mit dem Exportfile kann die Auswertung jederzeit wiederholt werden - beispielsweise, um die Daten und Ergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt weiter zu analysieren.
Unter dem Reiter «Ergebnis» finden sich:
• Lohndifferenz und Interpretationshilfe
• Angaben zur Analyse
• Bericht über die Lohngleichheitsanalyse als Word-Dokument (zum Herunterladen)
• Zusammenfassung der Ergebnisse als PDF
• Export der Angaben und Daten als Excel-File
Unter dem Reiter «Cockpit» finden sich Analysen und Diagramme zu:
• Personalbestand
• Gesamtverdienst und Lohnbestandteile
• Lohnverteilung
• Personen- und stellenbezogene Merkmale
• Personalaufwand
• Kennzahlen zur Methodik
• Funktionsstatistiken
Die Ergebnisse lassen sich mit den Lohngleichheitsanalysen anderer Arbeitgebenden vergleichen, sofern diese ebenfalls mithilfe von Logib durchgeführt und die Ergebnisse vom Unternehmen öffentlich gemacht wurden. Nicht vergleichbar ist das Analyseergebnis mit den Ergebnissen der nationalen Statistik zur Lohnstrukturerhebung. Diese fussen auf einem anderen Modell.
Art. 13a Abs. 3 sieht vor, dass die Pflicht zur Wiederholung der Analyse entfällt, sofern keine Probleme festgestellt werden. In diesem Fall entfällt auch die Pflicht zur erneuten Überprüfung. Art 13d Abs.1 lit. b sieht alternativ auch die Möglichkeit der Überprüfung durch eine Organisation nach Art. 7 bzw. durch eine Arbeitnehmervertretung vor, wodurch die Kosten für eine Revisionsstelle eingespart werden können.
Den Arbeitgebenden steht es frei, die Ergebnisse ihrer Lohngleichheitsanalyse öffentlich zu kommunizieren. Zur Veröffentlichung der Ergebnisse verpflichtet sind einzig öffentliche Arbeitgeber mit 100 Mitarbeitenden oder mehr.
Ja, wenn Sie dazu jeweils dasselbe Logib Modul verwenden. In diesem Fall sind solche Vergleiche sogar sinnvoll, um mögliche Fehlentwicklungen früh zu erkennen und beheben zu können.
Der Bericht der Lohngleichheitsanalyse sowie die Excel-Datei mit allen Angaben und Daten der Lohngleichheitsanalyse können unter dem Reiter "Ergebnis" heruntergeladen werden. Diese Dokumente können direkt für die Überprüfung gemäss Art. 13d GlG benutzt werden (z.B. durch ein Revisionsunternehmen). Die Zusammenfassung der Ergebnisse kann auch für die Information der Arbeitnehmenden sowie der Aktionärinnen und Aktionäre über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse verwendet werden (Art. 13g und Art. 13h GIG).
Die Ergebnisse müssen bei keiner Behörde eingereicht werden. Hingegen müssen die Arbeitnehmenden und allfällige Aktionärinnen und Aktionäre über das Ergebnis informiert werden. Arbeitgebende im öffentlich-rechtlichen Sektor müssen die Ergebnisse der Lohngleichheitsanalyse veröffentlichen.
Die Lohnpraxis verändert sich dynamisch: jeder Stellenwechsel, jede Beförderung, jeder Neueintritt und jede Lohnrunde bringen Veränderungen in den ausbezahlten Löhnen bzw. im betrieblichen Lohngefüge mit sich, wodurch sich auch das Ergebnis der Analyse verändern kann. Daher ist es sinnvoll, die Analyse regelmässig zu wiederholen, um allfällige Fehlentwicklungen rasch zu erkennen und beheben zu können.
Mit Modul 1 prüfen Sie, inwieweit objektive und nicht diskriminierende personen- und arbeitsplatzbezogene Merkmale lohnbestimmend sind und inwieweit das Geschlecht einen Einfluss auf den Lohn hat. Das Ergebnis wird als Prozentwert ausgegeben und bezeichnet den geschlechtsspezifischen Lohnunterschied unter ansonsten gleichen Bedingungen in Bezug auf die im Analysemodell enthaltenen erklärenden Variablen (Alter, berufliche Stellung etc.).
Mit Modul 2 prüfen Sie, inwieweit die Anforderungen und Belastungen der Funktion sowie persönliche Erfahrung und Ausbildung lohnbestimmend sind und ob es diesbezüglich Unterschiede zwischen Frauen und Männern gibt. Das Ergebnis wird als Gesamtscore in Form einer Zahl ausgegeben. Es sagt aus, ob das Risiko, weniger zu verdienen als aufgrund von Funktion, persönlicher Erfahrung und Ausbildung erwartet, für das eine Geschlecht höher ist als für das andere. Je höher der Gesamtscore ist, desto höher fällt dieses Risiko aus.
Die Module beruhen auf verschiedenen methodischen Ansätzen, geben jedoch beide Hinweise darauf, ob es in der betrieblichen Lohnpraxis Hinweise auf ein mögliches Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern in Bezug auf die Lohngleichheit gibt.
Wenn Sie die Analyse durchgeführt haben, können Sie im Menü «Ergebnis» einen Bericht im Word-Format und eine Zusammenfassung im PDF-Format herunterladen, die die wichtigsten Ergebnisse der Analyse zusammenfassen. Detaillierte Resultate können Sie im Cockpit herunterladen.
Zur Informationspflicht vgl. folgende Artikel im Gleichstellungsgesetz
Art. 13g Information für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Art. 13h Information für die Aktionärinnen und Aktionäre
Art. 13i Veröffentlichung der Ergebnisse im öffentlich-rechtlichen Sektor
Support
Ja, für Logib steht eine kostenlose Helpline zur Verfügung: Die Service-Zeiten finden sich unten auf der Startseite von Logib: www.logib.ch. Selbstverständlich können Sie uns auch ausserhalb der Telefonservicezeiten jederzeit via E-Mail logib@ebg.admin.ch kontaktieren.
Sie können versuchen, ein neues Datenblatt zu verwenden und Ihre Daten erneut einzulesen. Sollte die Fehlermelung weiterhin erscheinen, so kontaktieren Sie die Logib Helpline via logib@ebg.admin.ch
Neben der Sprachauswahl befindet sich das Hilfemenü.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Plattform Lohngleichheit.
Es steht ausserdem ein Workshop-Angebot zur Verfügung.
Die Service-Zeiten der Helpline finden sich unten auf der Startseite von Logib: www.logib.ch.
Selbstverständlich können Sie uns auch ausserhalb der Telefonservicezeiten jederzeit via E-Mail logib@ebg.admin.ch kontaktieren.
Hilfe
Logib Helpline
Tel: 0800 55 99 00
logib@ebg.admin.ch