Ja. Sie können die nach Ihrer Lohngleichheitsanalyse mit Logib Modul 1 und Modul 2 exportierten Datenblätter direkt in Logib Lohnsystem einlesen und dort weiterbearbeiten.
Ja. Sie erhalten vertiefte Einblicke in Ihre bestehende Lohnpraxis und können diese strukturiert analysieren. Logib Lohnsystem ermöglicht es Ihnen genau zu bestimmen, wie sich die betreffenden Funktionen anhand ihrer Anforderungen und Belastungen in das gesamte System Ihres Unternehmens einfügen, und wo Sie Korrekturen prüfen können.
Ja. Der verfassungsrechtliche Grundsatz «gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» gilt für Arbeitgebende unabhängig davon, ob ein GAV existiert oder nicht. Entsprechend lässt sich mit Logib Lohnsystem erkennen, ob sich das Prinzip einer auf Anforderungen und Belastungen basierenden Lohnsystematik in der von GAV- und Marktlöhnen geprägten Praxis widerspiegelt oder nicht. Sie sehen, welche Funktionen bzw. Personen auffällig sind und können gezielt Lösungen erarbeiten.
Wenn Sie die Arbeit unterbrechen möchten, können Sie die bearbeiteten personen- und funktionsbezogenen Daten zwecks Sicherung jederzeit unter «Export Datenblatt als .logib-Datei» herunterladen. Die .logib-Datei kann anschliessend wieder in das Webtool eingelesen werden.
Logib Lohnsysteme zeigt auf, wie verschiedene Funktionen bezüglich Anforderungen und Belastungen zueinanderstehen.
Sie können nun für alle Mitarbeitenden individuell prüfen, ob Lohnmassnahmen angezeigt sein könnten. Wenn Sie Personen in einer bestehenden Funktion neu einstellen, gibt Ihnen das Lohnband der jeweiligen Lohnklasse Auskunft darüber, welcher Lohn im internen Quervergleich angebracht wäre. Dafür konsultieren Sie die für das jeweilige Alter angegebenen betragsmässigen Ober- und Untergrenzen des jeweiligen Lohnbandes, welche im Excel-File der Ergebnisse ersichtlich sind.
Logib Lohnsystem wurde auf Edge, Chrome und Firefox getestet. Auf diesen Browsern ist der Support gemäss den Vorgaben des Bundesamtes für Informatik (BIT) gewährleistet.