So unterstützen wir Sie

Gesuche für Finanzhilfen können für folgende Arten von Massnahmen eingereicht werden :

Arten von Massnahmen:

  • Projekte
    Unterstützt werden Projekte, die möglichst direkt zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beitragen.
  • Regelmässigen Aktivitäten einer Organisation
    Unterstützt werden können regelmässige Aktivitäten von Organisation aus dem Bereich der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Reichweite von Massnahmen:

  • Nationale, sprachregionale und kantonsübergreifende Massnahmen
    Unterstützt werden können nationale und sprachregionale Vorhaben. Bei kantonsübergreifenden Massnahmen muss es sich um Vorhaben handeln, die in mindestens drei Kantonen durchgeführt werden.
  • Projekte mit Modellcharakter
    Mit Finanzhilfen können auch regionale Projekte mit Modellcharakter unterstützt werden, die sich zur Erprobung neuer Strategien und Methoden eignen und damit von nationalem Interesse sind. 
 

Unterstützte Projekte


Treten Sie jederzeit unverbindlich mit uns in Kontakt

Wir beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Gesuchstellung.

Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
Schwarztorstrasse 51
3003 Bern
T +41 58 462 68 43
ebg@ebg.admin.ch