Gesuche für Finanzhilfen können für folgende Arten von Massnahmen eingereicht werden :
Arten von Massnahmen:
- Projekte
Unterstützt werden Projekte, die möglichst direkt zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beitragen. - Regelmässigen Aktivitäten einer Organisation
Unterstützt werden können regelmässige Aktivitäten von Organisation aus dem Bereich der Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Reichweite von Massnahmen:
- Nationale, sprachregionale und kantonsübergreifende Massnahmen
Unterstützt werden können nationale und sprachregionale Vorhaben. Bei kantonsübergreifenden Massnahmen muss es sich um Vorhaben handeln, die in mindestens drei Kantonen durchgeführt werden. - Projekte mit Modellcharakter
Mit Finanzhilfen können auch regionale Projekte mit Modellcharakter unterstützt werden, die sich zur Erprobung neuer Strategien und Methoden eignen und damit von nationalem Interesse sind.