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Veröffentlicht am 15. August 2023

Finanzhilfen für Projekte zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Die Schweiz engagiert sich gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Der Bund stellt gestützt auf Artikel 386 des Strafgesetzbuches Finanzhilfen für Projekte und regelmässige Aktivitäten bereit, die zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt beitragen. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) vergibt dafür jährlich rund 3 Millionen Franken.

Für die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt verfolgt der Bund drei Ziele:

  • Ursachen und Risikofaktoren für Gewaltstraftaten gegen Frauen und häusliche Gewalt vermindern, sodass es gar nicht erst zu Gewalt kommt.
  • Drohende oder beginnende Gewalt frühzeitig erkennen und stoppen.
  • Die negativen Folgen von Straftaten eindämmen und nachgelagerte Straftaten verhindern.

Diese Projekte unterstützt der Bund

Öffentliche und private nicht gewinnorientierte Organisationen können Gesuche um Finanzhilfen einreichen. Der Bund unterstützt vorrangig Projekte, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Hauptziel ist die Prävention von Gewaltstraftaten.
  • Das Projekt soll möglichst direkt und explizit auf die Verhinderung oder Reduktion von Gewalt zielen.
  • Das Projekt entspricht einem tatsächlichen und ausgewiesenen Bedarf.
  • Das Projekt ist national, sprachregional oder kantonsübergreifend angelegt und strebt eine möglichst breite Wirkung an.

Verordnung über Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

So beantragen Sie finanzielle Unterstützung für Ihre Projektidee

Das EBG unterstützt geeignete Projekte mit jährlich rund 3 Millionen Franken. In der Anleitung wird detailliert erläutert, wie Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller vorgehen müssen.

Anleitung Finanzhilfen Gewaltprävention

Ausgewählte Projekte

Jedes Jahr unterstützt das EBG zahlreiche Projekte. In der Projektsammlung finden Sie alle bisher unterstützten Vorhaben.

Ausgewählte Projekte aus den vergangenen Jahren:

Social-Media-Kampagne Häusliche Gewalt

Kantonsübergreifende Sensibilisierungskampagne zu häuslicher Gewalt
EBG - Projektsammlung

Fachstelle Zwangsheirat – Wirksam gegen Zwangsheiraten in der Schweiz

Nationales Kompetenzzentrum gegen Zwangsheiraten
EBG - Projektsammlung

Interkantonale Koordination zur Verhütung und Bekämpfung häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen

Interkantonale Koordination und Vernetzung
EBG - Projektsammlung

Herzsprung – Freundschaft, Liebe und Sexualität ohne Gewalt

Nationales Projekt zur Prävention von Gewalt in jugendlichen Paarbeziehungen
EBG - Projektsammlung

Pilotprojekt Chatberatung Opferhilfe – Interkantonale Kooperation

Einführung eines Chat-Beratungsangebots in sechs Opferberatungsstellen
EBG - Projektsammlung

Bleiben Sie informiert mit unserem Newsletter

Mit dem Newsletter Finanzhilfen Gewaltprävention informieren wir Sie regelmässig über Neuerungen, die für die Einreichung der Gesuche relevant sind, und über gutgeheissene Projekte.
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Kontakt

Marianne Ochsenbein
Spezialistin Finanzhilfen
T +41 58 464 05 15
marianne.ochsenbein@ebg.admin.ch

Markus Studer
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 462 35 19
markus.studer@ebg.admin.ch

Gilles Meylan
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 464 05 16
gilles.meylan@ebg.admin.ch