Für Projekte zur Chancengleichheit im Erwerbsleben können Sie beim Bund Finanzhilfe beantragen. Dazu stehen jährlich rund CHF 4.5 Mio. zur Verfügung. Mit den Finanzhilfen werden Projekte gefördert, die möglichst konkret und nachhaltig zur tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben beitragen. Gesuche können von öffentlichen oder privaten nicht gewinnorientierten Organisationen eingereicht werden.

Optional: Vorprojekte
Ein Vorprojekt dient dazu, ein Projekt zu konzipieren, dessen Bedarf und seine Machbarkeit abzuklären. Vorprojekte werden mit maximal CHF 15 000 unterstützt, wobei 25% der Gesamtkosten die Gesuchstellenden selber tragen. Ein Gesuch für die Unterstützung eines Vorprojekts kann jederzeit eingegeben werden.
Projekt
Im Rahmen der aktuellen Prioritätenordnung werden vorrangig, aber nicht ausschliesslich, Projekte unterstützt, die einen der beiden Schwerpunkte verfolgen:
- Anbieten von Dienstleistungen oder Produkten für Unternehmen, die zur tatsächlichen Chancengleichheit beitragen, beispielsweise zur Verwirklichung der Lohngleichheit und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- Förderung der gleichwertigen Teilhabe von Frauen und Männern in Berufen und Branchen, bei denen ein Geschlecht untervertreten ist.
Ein Gesuch für die Unterstützung eines Projekts kann jeweils per 31. Januar oder 31. August eingegeben werden.
Unterstützte Projekte
Weiter
Treten Sie jederzeit unverbindlich mit uns in Kontakt
Wir beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Gesuchstellung.
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
Schwarztorstrasse 51
3003 Bern
T +41 58 462 68 43
ebg@ebg.admin.ch
Marianne Ochsenbein
T +41 58 464 05 15
marianne.ochsenbein@ebg.admin.ch
Gilles Meylan
T +41 58 464 05 16
gilles.meylan@ebg.admin.ch
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