So unterstützen wir Sie

Für Projekte zur Chancengleichheit im Erwerbsleben können Sie beim Bund Finanzhilfe beantragen. Dazu stehen jährlich rund CHF 4.5 Mio. zur Verfügung. Mit den Finanzhilfen werden Projekte gefördert, die möglichst konkret und nachhaltig zur tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben beitragen. Gesuche können von öffentlichen oder privaten nicht gewinnorientierten Organisationen eingereicht werden.

 

Optional: Vorprojekte

Ein Vorprojekt dient dazu, ein Projekt zu konzipieren, dessen Bedarf und seine Machbarkeit abzuklären. Vorprojekte werden mit maximal CHF 15 000 unterstützt, wobei 25% der Gesamtkosten die Gesuchstellenden selber tragen. Ein Gesuch für die Unterstützung eines Vorprojekts kann jederzeit eingegeben werden.

 

Projekt

Im Rahmen der aktuellen Prioritätenordnung werden vorrangig, aber nicht ausschliesslich, Projekte unterstützt, die einen der beiden Schwerpunkte verfolgen:

  • Anbieten von Dienstleistungen oder Produkten für Unternehmen, die zur tatsächlichen Chancengleichheit beitragen, beispielsweise zur Verwirklichung der Lohngleichheit und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
  • Förderung der gleichwertigen Teilhabe von Frauen und Männern in Berufen und Branchen, bei denen ein Geschlecht untervertreten ist.

Ein Gesuch für die Unterstützung eines Projekts kann jeweils per 31. Januar oder 31. August eingegeben werden.

 

Unterstützte Projekte

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