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Veröffentlicht am 15. August 2023

Finanzhilfen für Projekte zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben

In der Schweiz darf es am Arbeitsplatz keine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts geben. Das schreibt das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann vor. Der Bund unterstützt Projekte, die die tatsächliche Gleichstellung im Erwerbsleben zum Ziel haben, und vergibt dafür jährlich Finanzhilfen in der Höhe von rund 4 Millionen Franken. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist für die Vergabe dieser Finanzhilfen zuständig.

Für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben verfolgt der Bund drei Ziele:

  • Frauen und Männer sind in allen Branchen, Berufen und auf allen Hierarchiestufen vertreten. Junge Menschen wählen ihren Beruf aus einer breiten Palette, frei von Geschlechterstereotypen.
  • Arbeitgebende unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ermöglichen flexible Arbeitsbedingungen.
  • Frauen und Männer sind bei der Einstellung, beim Lohn, bei Elternschaft, bei Weiterbildungen und im Karriereverlauf gleichgestellt. Das Erwerbsleben ist frei von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.

Tatsächliche Gleichstellung

Der Begriff der «tatsächlichen Gleichstellung» ist in Art. 8 Abs. 3 Bundesverfassung bzw. Art. 1 des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann verankert. Bei der rechtlichen Gleichstellung geht es um die Gleichbehandlung im Recht, während es sich bei der tatsächlichen Gleichstellung um die Alltag umgesetzte Gleichstellung handelt.

Diese Projekte unterstützt der Bund

Öffentliche und private nicht gewinnorientierte Organisationen können Gesuche um Finanzhilfen einreichen. Die Projekte müssen möglichst konkret und nachhaltig zur tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben beitragen.

Bis Ende 2025 unterstützt der Bund vorrangig Projekte, die einen der beiden Schwerpunkte verfolgen:

  • Anbieten von Produkten oder Dienstleistungen für Unternehmen, beispielsweise mit dem Ziel der Verwirklichung der Lohngleichheit oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
  • Förderung der gleichwertigen Teilhabe von Frauen und Männern in Berufen und Branchen, bei denen ein Geschlecht untervertreten ist, und in Berufen mit Fachkräftemangel.

Für die Periode 2026 - 2029, hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eine neue Prioritätenordnung für die Vergabe von Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz erlassen. Mit der neuen Prioritätenordnung und ihren vier Schwerpunkten beabsichtigt das EDI insbesondere die Verstärkung der Ziele und Massnahmen der vom Bundesrat 2021 verabschiedeten «Gleichstellungsstrategie 2030».

  • Schwerpunkt A: Projekte für Arbeitnehmende zur Förderung der gleichwertigen Arbeitsmarktteilnahmevon Frauen und Männern
  • Schwerpunkt B: Projekte für Unternehmen/Arbeitgebende zur Förderung der betrieblichen Gleichstellung
  • Schwerpunkt C: Branchenspezifische Projekte zur Förderung der Gleichstellung
  • Schwerpunkt D: Projekte zur Förderung der Berufswahl von Kindern und Jugendlichen frei von Geschlechterstereotypen

So beantragen Sie finanzielle Unterstützung für Ihre Projektidee

Das EBG unterstützt geeignete Projekte mit jährlich rund 4,5 Millionen Franken. In der Anleitung wird detailliert erläutert, wie Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller vorgehen müssen.

Anleitung: Finanzhilfe für Projekte zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben beantragen

Ausgewählte Projekte

Jedes Jahr unterstützt das EBG zahlreiche Projekte. In der Projektsammlung finden Sie alle bisher unterstützten Vorhaben. Ausgewählte Projekte aus den vergangenen Jahren:

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Mit dem Newsletter Finanzhilfen für mehr Gleichstellung im Erwerbsleben informieren wir Sie regelmässig über Neuerungen, die für die Einreichung der Gesuche relevant sind, und über gutgeheissene Projekte.

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Kontakt

Marianne Ochsenbein
Spezialistin Finanzhilfen
T +41 58 464 05 15
marianne.ochsenbein@ebg.admin.ch

Markus Studer
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 462 35 19
markus.studer@ebg.admin.ch

Gilles Meylan
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 464 05 16
gilles.meylan@ebg.admin.ch