Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann sieht vor, dass es in der Schweiz am Arbeitsplatz keine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts geben darf, weder direkt noch indirekt. Die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern ist insbesondere Aufgabe des Eidgenössischen Büros für Gleichstellung von Frau und Mann (EBG).

Finanzhilfen
Dazu gehört neben der Information der Öffentlichkeit oder Beratung von Behörden und Unternehmen auch die Bereitstellung von Finanzhilfen für Projekte, die die Gleichstellung der Geschlechter im Arbeitsleben verbessern.
Dafür setzen wir uns ein
- Frauen und Männer sind in allen Branchen, Berufen und auf allen Hierarchiestufen vertreten. Junge Menschen wählen ihren Beruf aus einer breiten Palette jenseits geschlechterstereotyper Zuschreibungen aus.
- Arbeitgeber bieten Unterstützung und Flexibilität bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- Das Erwerbsleben ist frei von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts – bei der Einstellung, beim Lohn, bei Elternschaft, bei der Aufgabenzuteilung, bei Weiterbildungen und im Karriereverlauf.
Schnell-Check
Was können Sie für die tatsächliche Gleichstellung in Ihrer Branche tun?
So unterstützen wir Sie
Treten Sie jederzeit unverbindlich mit uns in Kontakt
Wir beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Gesuchstellung.
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
Schwarztorstrasse 51
3003 Bern
T +41 58 462 68 43
ebg@ebg.admin.ch
Marianne Ochsenbein
T +41 58 464 05 15
marianne.ochsenbein@ebg.admin.ch
Gilles Meylan
T +41 58 464 05 16
gilles.meylan@ebg.admin.ch
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