Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann sieht vor, dass es in der Schweiz am Arbeitsplatz keine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts geben darf, weder direkt noch indirekt.
Der Bund stellt Finanzierungshilfen für Projekte bereit, die die Gleichstellung der Geschlechter im Arbeitsleben verbessern. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist für die Vergabe dieser Finanzhilfen zuständig.
Finanzhilfen für Projekte zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben

So unterstützen wir Sie
Für Projekte zur Chancengleichheit im Erwerbsleben können Sie beim Bund Finanzhilfe beantragen. Dazu stehen jährlich rund CHF 4.5 Mio. zur Verfügung. Mit den Finanzhilfen werden Projekte gefördert, die möglichst konkret und nachhaltig zur tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben beitragen. Gesuche können von öffentlichen oder privaten nicht gewinnorientierten Organisationen eingereicht werden.
Unterstützte Projekte
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Sie haben bereits eine Projektidee und ziehen ein Gesuch für Finanzhilfen in Betracht? Hier erfahren
Sie, wie Sie am besten vorgehen.

1. Projektidee

2. Einschätzung

3. Optional: Vorprojekt

4. Gesuchsformular

5. Gesuchsprüfung

6. Entscheid

7. Projektstart
Treten Sie jederzeit unverbindlich mit uns in Kontakt
Wir beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Gesuchstellung.
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
Schwarztorstrasse 51
3003 Bern
T +41 58 462 68 43
ebg@ebg.admin.ch
Marianne Ochsenbein
T +41 58 464 05 15
marianne.ochsenbein@ebg.admin.ch
Gilles Meylan
T +41 58 464 05 16
gilles.meylan@ebg.admin.ch
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