Finanzhilfen für Projekte zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben

Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann sieht vor, dass es in der Schweiz am Arbeitsplatz keine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts geben darf, weder direkt noch indirekt.
Der Bund stellt Finanzierungshilfen für Projekte bereit, die die Gleichstellung der Geschlechter im Arbeitsleben verbessern. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist für die Vergabe dieser Finanzhilfen zuständig.

 
 

So unterstützen wir Sie

Für Projekte zur Chancengleichheit im Erwerbsleben können Sie beim Bund Finanzhilfe beantragen. Dazu stehen jährlich rund CHF 4.5 Mio. zur Verfügung. Mit den Finanzhilfen werden Projekte gefördert, die möglichst konkret und nachhaltig zur tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben beitragen. Gesuche können von öffentlichen oder privaten nicht gewinnorientierten Organisationen eingereicht werden. 

 

Unterstützte Projekte 

 
FH Case 1

«Kultur-Wegweiser»

Steigerung des Frauenanteils in technologieorientierten Unternehmen

 
FH Case 2

«Teilzeitbau» 

Förderung von Teilzeitarbeit für Frauen und Männer in Maler- und Gipser-Unternehmen

«Familienfreundliche Nutztierpraxen» 

Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Nutztierpraxen

 

Projekt einreichen

Sie haben bereits eine Projektidee und ziehen ein Gesuch für Finanzhilfen in Betracht? Hier erfahren
Sie, wie Sie am besten vorgehen.

1. Projektidee

2. Einschätzung

3. Optional: Vorprojekt

4. Gesuchsformular

5. Gesuchsprüfung

6. Entscheid

7. Projektstart


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