Verschiedene aktuelle Gesetzesanpassungen haben zum Ziel, den Schutz gewaltbetroffener Personen in der Schweiz zu verbessern. An der nationalen Konferenz werden die straf- und zivilrechtlichen Anpassungen sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene dargelegt und deren Umsetzung und Auswirkung in der Praxis beleuchtet.
Die Konferenz findet neu statt am:
Dienstag, 2. November 2021.
Nähere Informationen zu Programm und Anmeldungen werden im Sommer 2021 aufgeschaltet.
Good-Practice-Beispiele aus den Kantonen wie die Anordnung von Lernprogrammen gegen Gewalt, die Berücksichtigung häuslicher Gewalt in Sorgerechts-entscheiden oder die Möglichkeiten und Grenzen einer elektronischen Überwachung zeigen den Umgang der Justiz mit Fällen von Gewalt. Die damit zusammenhängenden Herausforderungen der nächsten Jahre werden im Rahmen eines Podiums diskutiert.
Die Konferenz richtet sich an Fachpersonen aus Gerichten und Staatsanwaltschaften, Kindes- und Erwachsenenschutz-behörden, an Opferanwältinnen und -anwälte sowie an weitere Fachpersonen aus dem Bereich der Prävention und Bekämpfung von Gewalt.
Die Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) organisiert die nationale Konferenz in Kooperation mit dem Bundesamt für Justiz (BJ) und der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD).