Das Parlament hat der Genehmigung des Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul-Konvention in der Sommersession 2017 zugestimmt. Mit der Ratifikation des Übereinkommens am 14. Dezember 2017 und seiner Inkraftsetzung am 1. April 2018 hat sich die Schweiz völkerrechtlich verpflichtet, umfassende Massnahmen gegen Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu treffen und dem Europarat regelmässig darüber Bericht zu erstatten.

Die Konferenz zeigt die Grundzüge der Istanbul-Konvention auf, informiert über die völkerrechtliche Verantwortung und den Monitoringprozess des Europarates. Beleuchtet wird die Rolle von Bund, Kantonen und Nichtregierungs-organisationen im Umsetzungsprozess und wie sie ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf eine integrale und koordinierte Politik gestalten.
Wesentliche Kompetenzen wie der Opferschutz, die Strafverfolgung und Schutzmassnahmen liegen bei den Kantonen. Deshalb werden auf dem Podium die Herausforderungen und Schwerpunkte der Umsetzung der Istanbul-Konvention aus Sicht der Kantonalen Direktorenkonferenzen diskutiert.
Die Veranstaltung richtet sich an Fachpersonen und Vertreterinnen und Vertreter von Behörden und Organisationen mit Aufgaben im Bereich der Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.
Medienmitteilung/Medienspiegel
Präsentationen
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