Lohngleichheitsanalyse
Wiederholung der Lohngleichheitsanalyse für Unternehmen mit 100 und mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach 4 Jahren.

Der 1. Juli 2025 markiert den fünften Jahrestag der Änderung des Gleichstellungsgesetzes (GlG) und der Verordnung über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse, die am 1. Juli 2020 in Kraft getreten sind.
Arbeitgebende mit 100 oder mehr Arbeitsnehmenden mussten die erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse bis spätestens Ende Juni 2021 durchführen. Darüber hinaus musste eine formelle Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durchgeführt und die Mitarbeitende sowie die Aktionärinnen und Aktionäre über das Ergebnis der Analyse informiert werden.
Die Arbeitgebende, die bei der ersten Analyse die Lohngleichheit nicht erfüllt haben, müssen nach vier Jahren die Analyse wiederholen (Art. 13a Abs. 2 GlG).
Ausserdem müssen Arbeitgebende, die am Anfang eines Jahres erstmals 100 oder mehr Arbeitnehmende beschäftigen, eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse für das betreffende Jahr durchführen (Art. 13a Abs. 1 GlG). Arbeitgebende können grundsätzlich bis zum Jahr 2032 unter die Analysepflicht fallen, wenn sie die Schwelle von 100 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erreichen.
Gemäss dem GlG stellt der Bund den Arbeitgebende für die Durchführung der Lohngleichheitsanalyse ein kostenloses Standard-Analyse-Tool Logib zur Verfügung. Es gibt zwei Module zur Lohngleichheitsanalyse, wobei sich Modul 1 an grosse Unternehmen wendet und Modul 2 sich für kleinere Unternehmen eignet.
Für die Arbeitgebende, die 2020 bereits 100 oder mehr Arbeitnehmende beschäftigten, ist es nun 4 Jahre her, seit die erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchgeführt werden musste. Aus diesem Anlass wurde die «Anleitung für die formelle Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analyse-Tool Logib» ergänzt. Neu können auch Lohngleichheitsanalysen, die mit dem Modul 2 von Logib durchgeführt wurden, formell überprüft werden.
Weitere Informationen zur Lohngleichheitsanalyse Pflicht gemäss GlG finden Sie hier: Fragen und Antworten zur Revision des GlG
Ausführliche Informationen zu Logib finden Sie hier: Lohngleichheit fördern mit Logib
