TEST Wie informieren Sie das EBG über Ihr Projekt?
Ihr Projekt wird vom EBG finanziert. Übermitteln Sie dem EBG regelmässig Informationen zum Projektverlauf. Nachfolgend finden Sie nützliche Informationen zur Berichterstattung über den Fortschritt Ihrer Aktivitäten.
Umsetzung des Projekts
Während der Realisierung des Projekts müssen gewisse Anforderungen erfüllt werden, die sich aus dem Subventionsgesetz und der Verfügung des EBG ergeben. Die wichtigsten finden sich im unten stehenden Merkblatt. Mindestens einmal pro Jahr und gemäss den in der Verfügung des EBG festgelegten Fristen verlangt das EBG einen Zwischenbericht.
Abschluss des Projekts
Spätestens drei Monate nach Projektende müssen Sie das Formular Schlussbericht und das Formular Schlussabrechnung einreichen. Das EBG informiert die Öffentlichkeit über unterstützte Projekte und benötigt einen kurzen publizierbaren Schlussbericht. Dazu steht Ihnen eine Anleitung zur Verfügung.
Informationen aus der Projektsammlung
Ihr unterstütztes Projekt wird in der Projektsammlung aufgeführt. Teilen Sie uns bitte mit, falls Angaben nicht mehr aktuell sind.
Treten Sie jederzeit unverbindlich mit uns in Kontakt. Wir beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie bei der Berichterstattung Ihrer Aktivitäten.
Kontakt
Marianne Ochsenbein
Spezialistin Finanzhilfen
T +41 58 464 05 15
marianne.ochsenbein@ebg.admin.ch
Markus Studer
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 462 35 19
markus.studer@ebg.admin.ch
Gilles Meylan
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 464 05 16
gilles.meylan@ebg.admin.ch
