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MitteilungVeröffentlicht am 22. August 2024

Prioritätenordnung für die Vergabe von Finanzhilfen zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben verlängert

Der Bund unterstützt Projekte zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben mit jährlich rund 4,5 Millionen Franken. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat die Prioritätenordnung für die Vergabe dieser Mittel bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist für die Vergabe dieser Finanzhilfen zuständig. Gemäss der am 28. Oktober 2020 festgelegten Prioritätenordnung unterstützt das EBG vorrangig Projekte, die einen dieser beiden Schwerpunkte verfolgen:

  • Anbieten von Produkten oder Dienstleistungen für Unternehmen, beispielsweise mit dem Ziel der Verwirklichung der Lohngleichheit oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
  • Förderung der gleichwertigen Teilhabe von Frauen und Männern in Berufen und Branchen, bei denen ein Geschlecht untervertreten ist, und in Berufen mit Fachkräftemangel.

Die Prioritätenordnung für die Vergabe von Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz bleibt bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft.

Weitere Informationen zu den Finanzhilfen für Projekte zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben