Lohngleichheit: Bund stellt modernisiertes Instrument zur Selbstanalyse zur Verfügung
Bern, 29.6.2020 - Am 1. Juli 2020 tritt die Revision des Gleichstellungsgesetzes in Kraft. Damit werden Arbeitgebende ab 100 Mitarbeitenden dazu verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Das Ziel ist es, den verfassungsrechtlichen Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit durchzusetzen. Dazu stellt der Bund den Arbeitgebenden sein Standard-Analyse-Tool Logib neu als web-basierte Anwendung zur Verfügung.