Fristverlängerung für die Einreichung der MWST-Abrechnung
Bern, 01.09.2025 — Die Frist für die Einreichung der MWST-Abrechnung können Sie bequem, rasch und kostenlos online im ePortal Service «MWST abrechnen» verlängern. Bitte beachten Sie, dass für Gesuche um Fristverlängerung das elektronische Verfahren vorgeschrieben ist (als Teil der Einreichung der Abrechnung gemäss Art. 123 MWSTV). Gesuche um Fristverlängerung, die nicht über den entsprechenden Service im ePortal eingereicht werden, können daher von der ESTV nicht bewilligt werden.