Bundesrat und Parlament empfehlen Reform der Wohneigentumsbesteuerung zur Annahme
Bern, 15.08.2025 — Bundesrat und Parlament empfehlen, die Schaffung einer verfassungsrechtlichen Grundlage für kantonale Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften am 28. September 2025 anzunehmen. Die Vorlage ist die Voraussetzung für eine umfassende Reform der Wohneigentumsbesteuerung in der Schweiz, mit der auch der Eigenmietwert abgeschafft werden soll. An der Medienkonferenz vom 15. August 2025 legte Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter die Argumente von Bundesrat und Parlament für die Annahme der Vorlage dar.