Freihandelsabkommen – Revidiertes PEM-Übereinkommen sieht keine Ursprungsnachweise EUR-MED mehr vor
Bern, 30.01.2026 — Die Übergangsfrist ist am 31.12.2025 abgelaufen. In Freihandelsabkommen, welche die revidierten PEM-Regeln anwenden, können keine Ursprungsnachweise EUR-MED mehr ausgestellt werden.
