Geschlechtsspezifische Gewalt: Bericht zu Aus- und Weiterbildung von Strafbehörden verabschiedet
Bern, 05.12.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2025 einen Postulatsbericht zur Aus- und Weiterbildung von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten im Umgang mit Opfern von geschlechtsspezifischer, sexualisierter und häuslicher Gewalt verabschiedet. Der Bundesrat begrüsst die bisherigen Anstrengungen der Kantone in diesem Bereich und ermutigt sie, diese weiter zu verstärken.
Gut aus- und weitergebildete Strafbehörden sind zentral, um geschlechtsspezifische, sexualisierte und häusliche Gewalt wirksam zu verfolgen und Opfer besser zu schützen. Die Grund-, Aus- und Weiterbildung dieser Fachpersonen im Umgang mit Opfern häuslicher und sexualisierter Gewalt ist in der Schweiz seit 2020 harmonisiert und wird in den Kantonen einheitlich umgesetzt. Sie ist Bestandteil der polizeilichen Ausbildungen. Auch Staatsanwaltschaften und Richterinnen und Richter werden weitergebildet, unter anderem zu Opferbefragungen und zum revidierten Sexualstrafrecht.
In seinem Bericht in Erfüllung des Postulates 21.4215 («Für einen angemessenen Schutz der Opfer von sexueller Gewalt») von Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle begrüsst der Bundesrat die bisherigen Anstrengungen der Kantone in diesem Bereich. Er ermutigt sie, die Bemühungen weiterzuführen und zu verstärken, insbesondere im Bereich der Opferbefragungen («opfersensible Einvernahme»), der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie der kontinuierlichen Aus- und Weiterbildung aller Akteure.
Das dem Bericht des Bundesrats zugrundeliegende Rechtsgutachten enthält auch Schlussfolgerungen zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Strafbehörden. Der Bundesrat nimmt diese zur Kenntnis, äussert sich aber nicht zur Frage einer Rechtsetzungskompetenz des Bundes in diesem Bereich. Er verweist in seinem Bericht auf die laufenden Arbeiten auf Bundesebene und die gute Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen.
Die Istanbul-Konvention gibt den Rahmen vor
Die Istanbul-Konvention, welche die Schweiz 2018 ratifiziert hat, bildet den übergeordneten Rahmen für die Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen zum besseren Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie verlangt von den Vertragsstaaten, dass alle Fachpersonen, die mit Opfern oder Tätern von Gewalt gegen Frauen oder häuslicher Gewalt in Kontakt kommen, angemessen geschult werden. Ziel ist es, dass sie für den Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt sensibilisiert sind und kompetent handeln können. Entsprechende Massnahmen haben Bund, Kantone und Gemeinden im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 2022-2026 festgehalten. Dazu gehören Weiterbildungsschwerpunkte und Mindeststandards für die Aus- und Weiterbildung verschiedener Berufsgruppen, darunter «Polizei» und «Recht». Gemäss Bericht des Bundesrates kommen Bund und Kantone den Bestimmungen der Istanbul-Konvention damit bereits heute nach.
