Bundesrat will die Rechte der Kinder stärken
Bern, 15.04.2026 — Der Bundesrat will die Kinderrechte stärken. Zu diesem Zweck soll eine nationale Institution Wissen vermitteln, die Akteure vernetzen und Behörden beraten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. April 2026 beschlossen, die Kinder- und Jugendförderungsverordnung (KJFV) bis Ende 2026 entsprechend anzupassen.
Mit der Anpassung der Verordnung will der Bundesrat einer geeigneten Organisation wichtige Aufgaben zur Stärkung der Kinderrechte übertragen. Zu den Aufgaben gehören die Erarbeitung und Bereitstellung von Fachwissen, Analysen zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz, die Beratung von Behörden sowie die Vernetzung der Akteure auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene.
Mit der Teilrevision setzt der Bundesrat ein Hauptanliegen der Motion «Ombudsstelle für Kinderrechte» (19.3633) um. Er bleibt damit bei seinem Vorschlag, den er Ende 2023 in die Vernehmlassung geschickt hatte. Dieser Vorschlag ging vielen Vernehmlassungsteilnehmenden zu wenig weit, weil sie keine nationale Ombudsstelle vorsah. Wegen der angespannten Finanzlage des Bundes und weil in der Kinder- und Jugendpolitik für wichtige Rechtsbereiche hauptsächlich die Kantone zuständig sind, beschränkte sich der Bundesrat weiterhin auf die Stärkung der Kinderrechte.
Der Bundesrat hat vom Ergebnis der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, ihm die revidierte KJFV bis Ende 2026 vorzulegen.
Dokumente
Links
19.3633 | Ombudsstelle für Kinderrechte | Geschäft | Das Schweizer Parlament
Bericht des Bundesrates über die Vernehmlassungsergebnisse und Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden: Abgeschlossene Vernehmlassungen - 2023 | Fedlex
