Evaluation Strukturreform BVG: Grundlage für die Weiterentwicklung der Aufsicht
Bern, 01.04.2026 — Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) begrüsst die Publikation des Postulatsberichts zur Evaluation der Strukturreform BVG. Der Bericht leistet einen wichtigen Beitrag zur Standortbestimmung der bestehenden Aufsichts‑ und Governance‑Strukturen in der beruflichen Vorsorge und bildet eine fundierte Grundlage für die weitere fachliche Diskussion über deren zukünftige Ausgestaltung.
Die Strukturreform ist seit über zehn Jahren in Kraft und hat sich in ihren Grundzügen bewährt. Gleichzeitig zeigen die Aufsichtserfahrungen der OAK BV, dass in verschiedenen Bereichen gesetzlicher Präzisierungs- und Weiterentwicklungsbedarf besteht. Angesichts der zunehmenden Komplexität und Heterogenität der Vorsorgeeinrichtungen gewinnt eine kohärente, risikoorientierte Aufsicht weiter an Bedeutung.
Auch der Postulatsbericht misst der Wirksamkeit, Einheitlichkeit und Zukunftsfähigkeit der Aufsicht eine hohe Relevanz bei. Insbesondere in Themenfeldern wie der Klärung von Rollen und Zuständigkeiten im Aufsichtssystem, der Ausgestaltung einer risikoorientierten Aufsicht, der Behandlung von Sammel‑ und Gemeinschaftseinrichtungen, Fragen der Kostentransparenz und Governance sowie der Rolle der Revisionsstellen ergeben sich aus Sicht der Oberaufsicht weiterführender Diskussions‑ und Handlungsbedarf.
Die OAK BV wird den Bericht in den kommenden Wochen vertieft analysieren. Parallel dazu wird sie den fachlichen Dialog mit den weiteren zentralen Akteuren im Aufsichtssystem – insbesondere mit den regionalen und kantonalen Aufsichtsbehörden – pflegen, um die im Bericht aufgezeigten Erkenntnisse und möglichen Schlussfolgerungen sorgfältig einzuordnen.
Eine ausführliche Stellungnahme wird Mitte Jahr, wenn möglich zusammen mit den regionalen und kantonalen Aufsichtsbehörden, publiziert werden.
Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV)
Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV ist eine unabhängige Behördenkommission. Sie wird vollständig über Abgaben und Gebühren finanziert. Für die Direktaufsicht der Vorsorgeeinrichtungen sind die insgesamt sieben regionalen Aufsichtsbehörden am Sitz der jeweiligen Einrichtung zuständig. Deren Oberaufsicht durch die OAK BV erfolgt unabhängig von Weisungen des Parlamentes und des Bundesrates. Direkt von der OAK BV beaufsichtigt werden hingegen die Anlagestiftungen sowie der Sicherheitsfonds und die Auffangeinrichtung. Zudem ist die OAK BV Zulassungsbehörde für die Experten für berufliche Vorsorge.
Mit Blick auf das Ziel, die finanziellen Interessen der Versicherten verantwortungsbewusst und zukunftsgerichtet zu schützen, operiert die OAK BV auf der Basis einer einheitlichen und risikoorientierten Aufsicht. Mit ihren in einen volkswirtschaftlichen und langfristig ausgerichteten Kontext eingebetteten Massnahmen und Entscheiden will die Behörde zu einer konsequenten Verbesserung der Systemsicherheit sowie zu Rechtssicherheit und Qualitätssicherung beitragen.
Für den Schutz der Vorsorgegelder der Versicherten ist im Gesetz die risikoorientierte Führung der Vorsorgeeinrichtungen verankert. Entsprechend ist die Aufsichtstätigkeit auszurichten. Gemäss Gesetz kann die OAK BV Weisungen für die Tätigkeit der Experten für berufliche Vorsorge, der Revisionsstellen sowie für die Aufsichtsbehörden erlassen.
