Veröffentlicht am 26. August 2026
Informationsblätter zum Thema häusliche Gewalt
17 Informationsblätter informieren über die Hintergründe und spezifischen Formen häuslicher Gewalt sowie über die in der Schweiz geltende Rechtslage.
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Grundlagen
Häusliche Gewalt ist ein weit verbreitetes und komplexes Phänomen. Die folgenden Dokumente geben einen Überblick über die Situation in der Schweiz. Sie enthalten insbesondere grundlegende Definitionen, statistische Daten und weitere wichtige Informationen, um das Ausmass und die Merkmale dieser Form von Gewalt zu verstehen.
Häusliche Gewalt umfasst alle Formen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt und betrifft Personen jeden Geschlechts und Alters. Sie findet meist innerhalb der Familie und des Haushalts statt, kann aber auch Personen aus aktuellen oder ehemaligen Beziehungen betreffen, die nicht im selben Haushalt wohnen. Die gesundheitlichen und sozialen Folgen für die Betroffenen sind zum Teil gravierend. Neben dem individuellen Leid verursacht häusliche Gewalt hohe gesellschaftliche Folgekosten.
Partnerschaftsgewalt hat vielfältige Ursachen. Sie lässt sich nicht alleine durch Persönlichkeitsmerkmale erklären, sondern wird auch durch Faktoren auf den Ebenen der Beziehung, der Gemeinschaft und der Gesellschaft beeinflusst. Häufig entsteht Partnerschaftsgewalt durch das Zusammenwirken mehrerer Faktoren auf all diesen Ebenen. Dabei gibt es Faktoren, die das Risiko für Partnerschaftsgewalt erhöhen und Faktoren, die vor der Gewalt und ihren Folgen schützen. Das Wissen um diese Schutz- und Risikofaktoren ist wichtig zur Erarbeitung wirkungsvoller Präventionsmassnahmen.
Gewaltbeziehungen von erwachsenen Paaren weisen eine Vielzahl unter schiedlicher Beziehungs- und Gewaltdynamiken auf. Trotz der Unterschiede lassen sich Grundmuster bezüglich Entstehung, Verlauf und Beendigung der Gewalt identifizieren. Die Kenntnisse ermöglichen eine differenziertere Sicht auf den Einzelfall und bilden eine Basis für eine wirksame Interventions-, Beratungs- und Therapiearbeit.
In der Schweiz gibt es verschiedene Statistiken, Bevölkerungsstudien und Daten von Fachstellen zu häuslicher Gewalt. Zusätzlich gibt es verschiedene Einzelstudien, die spezifische Problemfelder vertiefen oder die Situation be stimmter Betroffenengruppen beleuchten. Aus der Gesamtheit der Informationen entsteht ein zuverlässiges und aktuelles Bild zur Verbreitung häuslicher Gewalt.
Zahlen aus repräsentativen Bevölkerungsstudien liefern Informationen zur Verbreitung von häuslicher Gewalt in der Gesellschaft. Es zeigt sich, dass sowohl Frauen als auch Männer Opfer von häuslicher Gewalt sind – Frauen sind jedoch mehr als doppelt so häufig betroffen. Häusliche Gewalt kann alle Personen innerhalb des familiären Beziehungsnetzes treffen: Jedes sechste Kind ist von der Gewalt zwischen seinen Eltern mitbetroffen. Umgekehrt können Kinder und Jugendliche auch Gewalt gegen ihre Eltern ausüben. Ein erhöhtes Risiko, Opfer von häuslicher Gewalt zu werden, haben ausserdem ältere Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Frauen und Männer erleben unterschiedliche Formen von Gewalt und zeigen unterschiedliche Reaktions- und Bewältigungsmuster. Während Frauen überwiegend von häuslicher Gewalt betroffen sind, erleben Männer Gewalt meistens im öffentlichen Raum. Männer sind ebenfalls von häuslicher Gewalt betroffen. Sie erleben dabei meistens leichtere Formen körperlicher Gewalt. Frauen erleben dagegen deutlich häufiger schwere und wiederholte häusliche Gewalt. Sie leiden stärker unter den Gewaltfolgen und nehmen eher professionelle Unterstützung in Anspruch.
Spezifische Informationen zum Thema Gewalt
Häusliche Gewalt kann in vielen verschiedenen Kontexten auftreten und unterschiedliche Formen annehmen. Die folgenden Dokumente bieten zusätzliche Informationen, die ein besseres Verständnis der verschiedenen Ausprägungen häuslicher Gewalt, der damit verbundenen Faktoren sowie der Interventionsansätze im Umgang mit Gewalttäterinnen und Gewalttätern ermöglichen.
Trennungen und Scheidungen sind praktisch immer ein einschneidendes Lebensereignis. Trennungssituationen bergen deshalb ein erhöhtes Risiko für häusliche Gewalt und ein deutlich gesteigertes Risiko für schwere und tödlich endende Gewalt. Dies gilt vor allem bei Beziehungen, die bereits vor der Trennung von häuslicher Gewalt geprägt waren. Doch auch in zuvor gewalt freien Partnerschaften kann es in Trennungssituationen zu häuslicher Gewalt kommen. In vielen Fällen sind Kinder mitbetroffen – ihrem Schutz kommt eine besondere Bedeutung zu.
Stalking meint das beharrliche Bedrohen, Verfolgen und Belästigen einer Person. Dabei werden Opfer von Stalking auf psychischer, körperlicher und sozialer Ebene bedroht oder beeinträchtigt. Stalking ist verbreiteter als an genommen und betrifft Frauen mehr als Männer. Eine frühzeitige Unterstüt zung der Opfer und präventive Massnahmen der Polizei sind wichtige Pfeiler in der Bekämpfung von Stalking. In der Schweiz gibt es straf- und zivilrechtliche Möglichkeiten, um gegen stalkende Personen vorzugehen und Opfer zu schützen.
Kinder und Jugendliche, die mit häuslicher Gewalt aufwachsen, sind erheblichen Belastungen ausgesetzt. Bereits das Miterleben von Gewalt zwischen nahen Bezugspersonen stellt eine Form häuslicher Gewalt gegen Kinder dar und hat zum Teil weitrechende Folgen bis ins Erwachsenenalter. In Fällen elterlicher Gewalt ist von einer Kindeswohlgefährdung auszugehen, die ein angemessenes und zeitnahes Handeln erfordert. Dabei ist neben dem Stoppen der Gewalt das Erkennen der Mitbetroffenheit der Kinder besonders wichtig. Eine enge Zusammenarbeit aller involvierten Stellen und Massnahmen zur Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern sind weitere wichtige Faktoren zur Unterstützung der betroffenen Kinder und Jugendlichen.
Grenzüberschreitendes, verletzendes oder gewalttätiges Verhalten im körperlichen oder psychischen Bereich ist in Paarbeziehungen Jugendlicher in der Schweiz verbreitet. Die Gewalt ist dabei oft wechselseitig: Beide Partner üben Gewalt aus und erfahren Gewalt. Nur ein kleiner Teil der Betroffenen holt sich Hilfe. Präventive Massnahmen wie das Fördern von Konfliktlösungs kompetenzen oder das Auseinandersetzen mit Rollenbildern können helfen, dieses Risiko zu verringern.
Die Ursachen von häuslicher Gewalt sind vielfältig. Sie kommt in allen gesellschaftlichen Schichten und Bevölkerungskreisen vor, jedoch besteht ein überproportionaler Anteil von Fällen bei Personen mit Migrationshintergrund. Die ausländische Bevölkerung in der Schweiz ist stärker von Faktoren belastet, die das Risiko häuslicher Gewalt erhöhen. Dies verlangt nach gezielten Präventionsmassnahmen.
Bei häuslicher Gewalt kommen verschiedenste Waffen zur Anwendung. Als Tatmittel gelten beispielsweise Schusswaffen, Schneid- und Stichwaffen, Schlag- und Hiebwaffen und auch Körpergewalt. Schusswaffen werden zwar relativ selten eingesetzt – wo sie aber im Spiel sind, ist das Sterberisiko für Opfer höher als bei anderen Waffen. Der Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Schusswaffen und Tötungsdelikten sowie Suiziden ist wissen schaftlich erwiesen. Die Schweiz gehört zu den Ländern mit einer hohen Ver breitung von Schusswaffen in Privathaushalten. Auf politischer Ebene laufen verschiedene Bestrebungen zur Prävention von Waffengewalt.
Um erneute Gewaltvorfälle in Familie und Partnerschaft vorzubeugen, ist es unabdingbar, dass gewaltausübende Personen die Verantwortung für ihr Handeln übernehmen und die schwerwiegenden Folgen von Gewalt für ihre Partner/-innen und Kinder erkennen. Für diesen Prozess ist meist eine Intervention von aussen zielführend – sei es in Form einer proaktiven Ansprache, einer niederschwelligen Beratung, eines Lernprogramms gegen Gewalt oder einer Therapie. Bei all diesen Interventionen gilt es, die Umfeld- und Persönlichkeitsmerkmale der gewaltausübenden Person zu berücksichtigen, um möglichst wirksam zu sein. Evaluationen zeigen, dass die Kooperationsbereit schaft einer Person nicht zwingende Voraussetzung für den Erfolg der Intervention ist.
Rechtliche Lage
Die folgenden Dokumente vermitteln ein besseres Verständnis der rechtlichen Grundlagen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt, der im Schweizer Recht vorgesehenen zivil- und strafrechtlichen Verfahren sowie der Rolle internationaler Übereinkommen.
Wer in der Schweiz Gewalt anwendet, ob in der Öffentlichkeit oder im privaten Umfeld, macht sich strafbar. Gewalthandlungen in Ehe und Partner schaft werden von Amtes wegen – also auch ohne Antrag der betroffenen Person – als Delikt verfolgt und sanktioniert. Verschiedene Gesetze sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene regeln den Umgang mit häuslicher Gewalt und die damit zusammenhängenden Verfahrensprozesse.
Die gesamtschweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) beinhaltet die Regelung der Rechte und Pflichten in zivilrechtlichen Verfahren – sie deckt auch Fälle von häuslicher Gewalt ab. Es gibt verschiedene Vorgehensweisen vor Gericht.
Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) regelt das Strafverfahren ein heitlich für die ganze Schweiz. Darin enthalten sind auch Rechte der Opfer von häuslicher Gewalt und ihrer Angehörigen, sofern sie Zivilansprüche geltend machen.
Menschenrechte regeln das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Bürgerinnen und Bürgern. Einerseits schützen Menschenrechte den Einzelnen vor staatlichen Übergriffen. Andererseits verpflichten sie den Staat auch zum Schutz der Individuen vor Übergriffen untereinander. Die Schweiz hat sich mit der Unterzeichnung verschiedener internationaler Übereinkommen vertraglich dazu verpflichtet, die Menschenrechte zu gewährleisten. Häusliche Gewalt verletzt Menschenrechte und erfordert deshalb staatliche Massnahmen zum Schutz der Betroffenen.
