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MitteilungVeröffentlicht am 25. November 2025

Evaluation der Finanzhilfen zur Gewaltprävention

Im Auftrag des EBG hat das Forschungs- und Beratungsbüro INFRAS eine Evaluation der ersten vier Vergabejahre 2021-2024 der Finanzhilfen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt durchgeführt.

Die Evaluation attestiert den Finanzhilfen eine hohe Bedeutung für die Umsetzung der Istanbul-Konvention. Sie ermöglichen die Durchführung zahlreicher relevanter Vorhaben auf nationaler und kantonaler Ebene, die ohne finanzielle Unterstützung nicht oder nur stark eingeschränkt realisierbar wären.

Die Evaluation beschreibt die vielfältigen Angebote, Dienstleistungen, Weiterbildungen, Veranstaltungen und Grundlagen, die mit den Finanzhilfen realisiert werden konnten. Sie zeigt zudem auf, wie die Vergabe der Finanzhilfen weiterentwickelt werden könnte.

Sie empfiehlt beispielsweise die Prüfung einer thematischen Schwerpunktsetzung oder einer engeren Koppelung der Finanzhilfen an die strategischen Schwerpunkte von Bund und Kantonen. Weitere Empfehlungen beziehen sich darauf, wie die Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der eingesetzten öffentlichen Mittel weiter verstärkt werden könnten.

Das EBG wird die Empfehlungen der Evaluation in den kommenden Monaten prüfen, Massnahmen definieren und umsetzen.