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Veröffentlicht am 2. Juli 2026

TEST Welche Aktivitäten zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt können unterstützt werden?

Die Finanzhilfen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt können Projekte zur Prävention von häuslicher Gewalt unabhängig von der Geschlechtsidentität und dem Geschlechtsausdruck, der sexuellen Orientierung oder den Geschlechtsmerkmalen der Zielgruppe unterstützen. Diese Projekte können sich somit beispielsweise auf häusliche Gewalt zwischen Männern beziehen.

Für die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt verfolgt der Bund drei Ziele:

  • Ursachen und Risikofaktoren für Gewaltstraftaten gegen Frauen und häusliche Gewalt vermindern, sodass es gar nicht erst zu Gewalt kommt.
  • Drohende oder beginnende Gewalt frühzeitig erkennen und stoppen.
  • Die negativen Folgen von Straftaten eindämmen und nachgelagerte Straftaten verhindern.

Sie haben eine Projektidee?

Sie können zudem Ihre Projektidee durch eine Fachperson des EBG einschätzen lassen. Treten Sie jederzeit unverbindlich mit uns in Kontakt. Wir beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie gerne.

Diese Projekte unterstützt der Bund

Öffentliche und private nicht gewinnorientierte Organisationen können Gesuche um Finanzhilfen einreichen. Der Bund unterstützt vorrangig Projekte, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Hauptziel ist die Prävention von Gewaltstraftaten.
  • Das Projekt soll möglichst direkt und explizit auf die Verhinderung oder Reduktion von Gewalt zielen.
  • Das Projekt entspricht einem tatsächlichen und ausgewiesenen Bedarf.
  • Das Projekt ist national, sprachregional oder kantonsübergreifend angelegt und strebt eine möglichst breite Wirkung an.

Anhand der Beurteilungskriterien in den Richtlinien zu den Finanzhilfen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt können Sie abschätzen, ob Ihr Projekt finanziell unterstützt werden kann.

Informieren Sie sich über bereits unterstützte Projekte

Eine Übersicht bisher unterstützter Projekte nach Themen finden Sie in dieser Projektsammlung zu Finanzhilfen.

Bewilligte Gesuche nach Jahren finden Sie auf der Seite Alle Publikationen zu den Finanzhilfen.

Weitere Informationen

Ein zerbrochener Keramikteller symbolisiert häusliche Gewalt.

2. Juli 2026

TEST Wie stellen Sie ein Gesuch um Projektfinanzierung für Projekte zur zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt ?

Gesuche müssen vollständig und termingerecht eingegeben werden. Die Eingabe erfolgt über das Portal eSubventionen. Das Gesuch wird vom EBG geprüft, welches Sie dann schriftlich informiert.

Beratungsstellen bei Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt sind durch zwei Sprechblasen visualisiert. Dort, wo sie sich überschneiden, öffnet sich eine Tür.

22. Juni 2026

TEST Wie informieren Sie das EBG über den Fortschritt Ihres finanzierten Projekts?

Ihr Projekt wird vom EBG finanziert. In diesem Zusammenhang sind Ihrer Kontaktperson im EBG regelmässig Informationen zu übermitteln. Nachfolgend finden Sie nützliche Informationen zur Berichterstattung über den Fortschritt Ihrer Aktivitäten.

Kontakt

Marianne Ochsenbein
Spezialistin Finanzhilfen
T +41 58 464 05 15
marianne.ochsenbein@ebg.admin.ch

Markus Studer
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 462 35 19
markus.studer@ebg.admin.ch

Gilles Meylan
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 464 05 16
gilles.meylan@ebg.admin.ch