TEST Welche Aktivitäten zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben können unterstützt werden?
Mit den Finanzhilfen können Projekte gefördert werden, die konkret und nachhaltig zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt beitragen.
Für die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben verfolgt der Bund drei Ziele:
- Frauen und Männer sind in allen Branchen, Berufen und auf allen Hierarchiestufen vertreten. Junge Menschen wählen ihren Beruf aus einer breiten Palette, frei von Geschlechterstereotypen.
- Arbeitgebende unterstützen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ermöglichen flexible Arbeitsbedingungen.
- Frauen und Männer sind bei der Einstellung, beim Lohn, bei Elternschaft, bei Weiterbildungen und im Karriereverlauf gleichgestellt. Das Erwerbsleben ist frei von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.
Dies schliesst die Gleichstellung von trans Frauen und trans Männern ein.
Sie haben eine Projektidee?
Sie können zudem Ihre Projektidee durch eine Fachperson des EBG einschätzen lassen. Treten Sie jederzeit unverbindlich mit uns in Kontakt. Wir beantworten Ihre Fragen und unterstützen Sie gerne.
Diese Projekte unterstützt der Bund
Öffentliche und private nicht gewinnorientierte Organisationen können Gesuche um Finanzhilfen einreichen. Die Projekte müssen möglichst konkret und nachhaltig zur tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben beitragen.
Für die Periode 2026 - 2029, hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) eine neue Prioritätenordnung für die Vergabe von Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz erlassen. Mit der neuen Prioritätenordnung und ihren vier Schwerpunkten beabsichtigt das EDI insbesondere die Verstärkung der Ziele und Massnahmen der vom Bundesrat 2021 verabschiedeten «Gleichstellungsstrategie 2030».
- Schwerpunkt A: Projekte für Arbeitnehmende zur Förderung der gleichwertigen Arbeitsmarktteilnahmevon Frauen und Männern
- Schwerpunkt B: Projekte für Unternehmen/Arbeitgebende zur Förderung der betrieblichen Gleichstellung
- Schwerpunkt C: Branchenspezifische Projekte zur Förderung der Gleichstellung
- Schwerpunkt D: Projekte zur Förderung der Berufswahl von Kindern und Jugendlichen frei von Geschlechterstereotypen
Anhand der Beurteilungskriterien in den Richtlinien zu den Finanzhilfen zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben können Sie abschätzen, ob Ihr Projekt finanziell unterstützt werden kann.
In einem Vorprojekt haben Sie auch die möglichkeit ein Projekt konzipieren und dessen Bedarf und Machbarkeit abzuklären. Vorprojekte werden mit maximal 15 000 Franken unterstützt, wobei die Gesuchstellenden 25 Prozent der Gesamtkosten selbst tragen.
Informieren Sie sich über bereits unterstützte Projekte
Eine Übersicht bisher unterstützter Projekte nach Themen finden Sie in dieser Projektsammlung zu Finanzhilfen.
Bewilligte Gesuche nach Jahren finden Sie auf der Seite Alle Publikationen zu den Finanzhilfen.
Weitere Informationen

TEST Wie stellen Sie ein Gesuch um Projektfinanzierung für Projekte zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben ?
Gesuche müssen vollständig und termingerecht eingegeben werden. Die Eingabe erfolgt über das Portal eSubventionen. Das Gesuch wird vom EBG geprüft, welches Sie dann schriftlich informiert.

TEST Wie informieren Sie das EBG über den Fortschritt Ihres finanzierten Projekts?
Ihr Projekt wird vom EBG finanziert. In diesem Zusammenhang sind Ihrer Kontaktperson im EBG regelmässig Informationen zu übermitteln. Nachfolgend finden Sie nützliche Informationen zur Berichterstattung über den Fortschritt Ihrer Aktivitäten.
Kontakt
Marianne Ochsenbein
Spezialistin Finanzhilfen
T +41 58 464 05 15
marianne.ochsenbein@ebg.admin.ch
Markus Studer
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 462 35 19
markus.studer@ebg.admin.ch
Gilles Meylan
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 464 05 16
gilles.meylan@ebg.admin.ch
