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TEST Finanzhilfen für Projekte zur Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben

Der Bund unterstützt Projekte, die die tatsächliche Gleichstellung im Erwerbsleben zum Ziel haben, und vergibt dafür jährlich Finanzhilfen in der Höhe von rund 4 Millionen Franken. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ist für die Vergabe dieser Finanzhilfen zuständig.

Öffentliche und private nicht gewinnorientierte Organisationen können Gesuche um Finanzhilfen einreichen. Die Projekte müssen möglichst konkret und nachhaltig zur tatsächlichen Gleichstellung im Erwerbsleben beitragen.

Eingabetermine für Gesuche sind jeweils der 31. Januar und der 31. August.

Von der Projektidee zum Gesuch

TEST Welche Aktivitäten werden unterstützt?

Mit den Finanzhilfen können Projekte gefördert werden, die konkret und nachhaltig zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt beitragen.

TEST Wie stellen Sie ein Gesuch?

Reichen Sie Ihr vollständiges Gesuch fristgerecht über das Portal eSubventionen ein. Das EBG prüft Ihr Gesuch und informiert Sie schriftlich über den Entscheid.

TEST Wie informieren Sie das EBG über Ihr Projekt?

Während der Projektlaufzeit informieren Sie Ihre Kontaktperson beim EBG regelmässig über den Fortschritt. Hier finden Sie alle Informationen zur Berichterstattung.

Projektsammlung Erwerbsleben

Jährlich fördert das EBG zahlreiche Projekte. Entdecken Sie in der Projektsammlung die bisher unterstützten Vorhaben und die thematische Vielfalt der Fördermöglichkeiten.

Bleiben Sie informiert mit unserem Newsletter

Mit dem Newsletter «Finanzhilfen Gleichstellung im Erwerbsleben» informieren wir Sie regelmässig über Neuerungen und unterstützte Projekte.

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Kontakt

Marianne Ochsenbein
Spezialistin Finanzhilfen
T +41 58 464 05 15
marianne.ochsenbein@ebg.admin.ch

Markus Studer
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 462 35 19
markus.studer@ebg.admin.ch

Gilles Meylan
Spezialist Finanzhilfen
T +41 58 464 05 16
gilles.meylan@ebg.admin.ch