Sexuelle Belästigung bei der Arbeit
Der Arbeitsplatz soll ein sicherer Ort sein.
Alle sollen sich wohlfühlen und einander respektieren.
Deshalb gilt: Sexuelle Belästigung bei der Arbeit ist verboten.
Was ist sexuelle Belästigung?
Sie erleben an der Arbeit sexuelle Belästigung.
Worte:
- Ein Kollege sagt etwas über Ihre Brüste.
- Ihr Kollege ist in einen Mann verliebt und alle lachen ihn aus.
- Eine Gruppe macht Witze über Sex.
Berührungen:
- Eine Kollegin versucht plötzlich, Sie zu küssen.
- Ein Kunde gibt Ihnen einen Klaps auf den Po.
Verhalten:
- Eine Chefin zeigt einer Mitarbeiterin Porno-Bilder.
- Ein Gruppenleiter überredet Sie zu Sex.
Gewalt:
- Ein Mitarbeiter vergewaltigt eine Kollegin.
- Ein Pfleger zwingt Sie, seinen Penis zu berühren.
Wie fühlt es sich an?
Sexuelle Belästigung fühlt sich schlecht an.
Sie fühlen sich unwohl: Etwas stimmt nicht.
Es fühlt sich falsch an: Sie haben das nicht gewollt.
Jemand hat Ihre Grenzen verletzt.
Wer ist betroffen?
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
- Chefinnen und Chefs
- Kundinnen und Kunden
Wer hat es getan?
Wer hat jemanden an der Arbeit sexuell belästigt?
Vielleicht ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin:
- ein Pfleger oder eine Pflegerin
- ein Arbeits-Kollege oder eine Arbeits-Kollegin
Vielleicht ein Vorgesetzter:
- ein Heim-Leiter oder eine Heim-Leiterin
- ein Gruppen-Leiter oder eine Gruppen-Leiterin
Vielleicht jemand von ausserhalb:
- ein Arzt oder eine Ärztin
- ein Gast oder eine Kundin
Vielleicht hat die Person Sie ein einziges Mal belästigt.
Dann ist es trotzdem eine sexuelle Belästigung.
Nicht ernst genommen
Sie fühlen sich sexuell belästigt und sagen es.
Vielleicht antwortet die Person dann:
«Aber ich habe es nicht böse gemeint.»
Oder jemand anderes sagt ihnen:
«Er/Sie wollte nur ein bisschen spielen.»
Nein, das ist falsch.
Denn sexuelle Belästigung ist kein Spiel.
Vielleicht sagt die Person zu Ihnen:
«Aber ich habe dich nicht belästigt, denn ich liebe dich».
Nein, das ist falsch.
Sexuelle Belästigung und Liebe sind nicht dasselbe.
Liebe fühlt sich gut an.
Sexuelle Belästigung fühlt sich schlecht an.
Geflirtet oder belästigt?
Sie sind in jemanden verliebt und möchten die Person berühren.
Ist es dann sexuelle Belästigung?
Wenn beide es wollen, nein.
Aber:
Ein Chef darf keinen Sex mit Ihnen haben,
wenn Sie das nicht wollen
(zum Beispiel Ihre Chefin oder ein Gruppen-Leiter).
Er/Sie darf Sie auch nicht intim berühren (Brüste, Penis usw.).
Das ist verboten.
Das gilt auch für medizinische Fachleute
(Ärzte und Ärztinnen, Pfleger und Pflegerinnen usw.)
und für Service-Anbieter (Coiffeure und Coiffeuse usw.).
Diese Personen dürfen keinen Sex mit Ihnen haben,
wenn Sie das nicht wollen.
Wichtig: Sexuelle Belästigung bei der Arbeit ist verboten.
Wie können Sie sich wehren?
Sie erleben sexuelle Belästigung bei der Arbeit.
Sie sind ein Opfer und möchten, dass das aufhört.
Sie möchten sich wehren und brauchen Hilfe.
1. Schritt
Das können Sie tun:
- Akzeptieren Sie die Belästigung nicht.
- Reagieren Sie schnell.
- Reden Sie klar und deutlich.
- Sagen Sie: «Ich will das nicht!»
- Holen Sie Hilfe (von einem Kollegen, von den Eltern usw.).
2. Schritt
Sie haben Nein gesagt.
Aber die Person hört nicht auf.
Das können Sie tun:
- Schreiben Sie der Person einen Brief oder ein E-Mail.
Schreiben Sie, die Person soll aufhören. - Notieren Sie alles in einem Notiz-Heft.
- Finden Sie einen Zeugen oder eine Zeugin:
Also eine Person, die etwas gesehen hat.
Oder erzählen Sie es einer nahestehenden Person
(Freund, Freundin, Familie usw.). - Informieren Sie Ihren Chef oder Ihre Chefin
oder das Personal-Büro. - Finden Sie heraus:
Wer ist im Betrieb zuständig, wenn es sexuelle Belästigung gibt?
Dann schreiben Sie der zuständigen Person einen Brief.
Er/Sie soll Ihnen helfen.
Die Post soll den Brief als Einschreiben senden. - Sie können auch bei der zuständigen Person vorbeigehen.
Dann soll er/sie aber alles aufschreiben.
Ihr Zeuge oder Ihre Zeugin kann Sie begleiten.
3. Schritt
Das alles hat nicht viel gebracht.
Sie brauchen Hilfe von ausserhalb.
Dann rufen Sie die Schlichtungs-Stelle von Ihrem Kanton an.
Dort unterstützt man Sie.
Vielleicht kommt die Sache vor Gericht.
Wie können Sie helfen?
Sie haben sexuelle Belästigung bei der Arbeit beobachtet.
Wie können Sie dem Opfer helfen?
Sprechen Sie das Opfer darauf an.
Ermutigen Sie das Opfer:
«Wehre dich dagegen.
Ich helfe dir.»
Vielleicht möchten Sie etwas dagegen unternehmen.
Aber tun Sie es nicht allein.
Das Opfer muss einverstanden sein.
Sagen Sie dem Opfer:
«Ich kann dich als Zeuge begleiten.»
Informieren Sie sich.
Zum Beispiel im Personal-Büro.
Fragen Sie:
«Wie kann ich helfen, wenn ich etwas beobachte?»
Oder reden Sie mit jemandem, dem Sie vertrauen
(Eltern, Freundin usw.).
Die Anlauf-Stellen helfen Ihnen weiter.
Anlauf-Stellen
Hier finden Sie Hilfe bei sexueller Belästigung an der Arbeit.
Schlichtungs-Stellen
Klicken Sie hier: Schlichtungsstellen in Kantonen und Städten
Kantonale Ansprech-Stellen
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Auf Deutsch
belaestigt.ch
Auf Französisch und Italienisch
Non c’est non ! (non-c-non.ch) (Französisch)
Vittima: cosa fare? - DASF (DSS) - Repubblica e Cantone Ticino (Italienisch)
Übersetzung vom Kompetenzzentrum Leichte Sprache (KLS)
