Europarat
Europaratskonvention gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt
Das Ad Hoc Committee on preventing and combating violence against women and domestic violence (CAHVIO) erarbeitete eine Europaratskonvention gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Die Konvention wurde am 7. April 2011 durch das Ministerkomitee genehmigt und an deren 121. Session am 11. Mai 2011 in Istanbul verabschiedet und zur Unterzeichnung aufgelegt.
Hauptseite des Komitees: Ad hoc Committee on preventing and combating violence against women and domestic violence (CAHVIO):
Europarats-Konvention gegen Gewalt an Frauen:
Kampagne „Stopp Gewalt gegen Frauen, einschliesslich der häuslichen Gewalt"
Der Europarat hat zwischen 2006 und 2008 eine Kampagne zur Bekämpfung der Gewalt an Frauen, einschliesslich der häuslichen Gewalt („Stop domestic violence against women") durchgeführt. Im Zuge dieser Kampagne fanden zahlreiche Seminare und Treffen statt, die dem Austausch von Informationen zwischen den beteiligten Staaten und den engagierten NGOs dienten. Die folgenden Links und Dokumente informieren umfangreich über diese Kampagne und ihre Ergebnisse (in englischer und französischer Sprache):
Empfehlung 1847 (2008) „Combating violence against women: towards a Council of Europe convention":
Final Activity Report der Task Force to Combat Violence against Women
Combating violence against women: Minimum standards for support services
Berichte des Fachbereichs Häusliche Gewalt zu Handen der Council of Europe Task Force to Combat Violence against Women, including Domestic Violence:
Übersicht über die Dokumente des Europarates zur Bekämpfung der Gewalt an Frauen
Diese Übersicht gibt Auskunft über die spezifischen rechtlichen Grundlagen, deren Umsetzung und Inkraftsetzung in der Schweiz:
Entscheide des EGMR zu Gewalt gegen Frauen
Einzelpersonen, die sich in ihren durch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Rechten durch einen Staat verletzt fühlen, können mit einer Individualbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gelangen. Dieser entscheidet endgültig und in völkerrechtlich verbindlicher Weise darüber.
Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung. Deshalb hat der EGMR bereits mehrmals Beschwerden von Betroffenen gutgeheissen und die betroffenen Staaten verurteilt:
X and Y v. The Netherlands, 8978/80 (1985)
Aydin v. Turkey, 23178/94 (1997)
Y.F. v. Turkey, 24209/94 (2003)
M.C. v. Bulgaria, 39272/98 (2003)
Kontrova v. Slovakia, 7510/04 (2007)
Bevacqua and S. v. Bulgaria, 71127/01 (2008)
Branko Tomašic v. Croatia, 46589/06 (2009)
Opuz v. Turkey, 33401/02 (2009)
N. v. Sweden, 23505/09 (2010)
A. v. Croatia, 55164/08 (2010)
Hajduová v. Slovakia, 2660/03 (2010)
Links (in englischer Sprache):