Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

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Best Practices

Umdenken, Neues wagen: Manchmal können schon kleine Schritte viel bewirken. Nutzen Sie die Erfahrung anderer!

Hier einige gute Beispiele:

Frauenklinik Kantonsspital Aarau
Mit der Einführung von Job-Sharing-Modellen, der systematischen Kontrolle von Überzeiten, einem verlängerten Pflegeurlaub und weiteren Massnahmen sorgt die Frauenklinik dafür, dass die Mitarbeitenden – auch in höheren Positionen – ihre anspruchsvollen Tätigkeiten mit familiären Aufgaben verbinden können. Das langjährige Engagement der Frauenklinik für die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit und die Gleichstellung von Frau und Mann wurde im Dezember 2009 von der Fachstelle UND mit dem Prädikat „Familie UND Beruf" ausgezeichnet.

Mobility Genossenschaft, Luzern
Obwohl die Schweiz (noch) keinen gesetzlich geregelten Vaterschaftsurlaub kennt, haben verschiedene Unternehmen diese familienfreundliche Massnahme bereits eingeführt. Dazu gehört auch Mobility, der national tätige CarSharing-Anbieter mit über 180 Mitarbeitenden. Im Jahr 2000 kamen zum ursprünglich zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub zwei weitere Wochen dazu: 20 Tage bezahlten Urlaub kann ein Vater seither innerhalb 16 Wochen nach der Geburt des Kindes beziehen. Bisher haben alle Väter diese Möglichkeit voll genutzt. Jährlich werden zirka sechs Vaterschaftsurlaube bezogen. Zur Familienfreundlichkeit von Mobility gehören auch die flexiblen Arbeitszeiten. Die Zufriedenheit der Mitarbeitenden ist gross, die Fluktuation tief.

ABC-Karten, Urtenen-Schönbühl
„Miteinander" heisst das Stichwort, das die Unternehmenskultur von ABC-Karten prägt. Konkret bedeutet dies, dass familienfreundliche und soziale Regelungen zum Alltag gehören: beispielsweise die dem Betrieb angegliederte Kindertagesstätte, die auch auswärtige Kinder betreut und Mitarbeitenden und Alleinerziehenden ermässigte Tarife gewährt. Oder die Vergabe von Zeitgutscheinen für Schulbesuche von Mitarbeitenden bei Kindern oder Enkeln. Das Unternehmen bietet 35 Heimarbeiterinnen begehrte Beschäftigungsmöglichkeiten. Zehn Prozent der Arbeitsplätze werden an Menschen vergeben, die in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind. Für dieses Engagement zur beruflichen Eingliederung psychisch kranker Menschen wurde das Unternehmen 2009 mit dem ersten Berner Sozialstern ausgezeichnet.

Fairness at work GmbH, Bern
Mit dem Projekt „proper job" schafft die Firma Fairness at work GmbH legale und faire Arbeitsbedingungen für Hausangestellte. Das Unternehmen bietet in vielen Regionen der Schweiz Dienstleistungen in privaten Haushalten an. Es stellt dafür Mitarbeiterinnen zu transparenten und fairen Konditionen ein (angemessene Löhne, Feriengeld, Sozialversicherungen) und schliesst mit den Haushalten Dienstleistungsverträge ab. Damit entlastet es die Kundinnen und Kunden vom administrativen Aufwand und garantiert den Haushaltshilfen geregelte Arbeitsverhältnisse.

Stiftung für die Tagesbetreuung von Kindern, Kanton Waadt
Im Jahr 2006 wurde im Waadtland ein Gesetz zur Förderung von Kinderbetreuungsangeboten in Kraft gesetzt. Es verpflichtet nicht nur den Kanton und die Gemeinden zu Beiträgen an die Fondation pour l'accueil de jour des enfants (FAJE). Auch die Unternehmen leisten ihren Teil im Umfang von mindestens 0.8 Promille der Lohnsumme. Die Stiftung unterstützt Netzwerke von Krippen, Kindertagesstätten und Tagesfamilien mit erweiterten Öffnungszeiten und einkommensabhängiger Tarifstruktur. Damit konnte das Angebot in den letzten Jahren um weit mehr als die erhofften 500 Plätze pro Jahr erweitert werden.

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Fachkontakt

Ursula Thomet
Stellvertreterin der Direktorin
Tel. 031 322 68 52

Dokumente



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