Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Wer eine Frau oder einen Mann am Arbeitsplatz belästigt, wer andere mit Worten, Gesten oder Taten demütigt, verletzt geltendes Recht.
Das Gleichstellungsgesetz verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Dazu gehören:
- Vorzeigen, Aufhängen, Auflegen und Verschicken von pornografischem Material (auch elektronisch)
- Anzügliche Bemerkungen und sexistische "Witze"
- Unerwünschte Körperkontakte und Berührungen
- Annäherungsversuche und Druckausübung, um ein Entgegenkommen sexueller Art zu erlangen – oft verbunden mit dem Versprechen von Vorteilen und dem Androhen von Nachteilen
Als Arbeitgeber/in sind Sie gesetzlich zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vor sexueller Belästigung verpflichtet. Lernen Sie die Massnahmen für eine wirksame Prävention kennen.
Wie gehen Sie vor bei konkreten Vorfällen? Hier finden Sie Informationen zu betriebsinternen und -externen Verfahren.
Haben Sie Fragen zu sexueller Belästigung? Sind Sie selbst betroffen und möchten wissen, wie Sie sich dagegen wehren können? Das EBG zeigt auf, was Sie tun können und wo Sie Hilfe finden.
Ob Führungskraft oder Ansprechstelle: Halten Sie Ihr Wissen à jour! Es gibt Angebote für Verantwortliche im Unternehmen und für externe Fachpersonen.
Direkt-Webadresse zu Sexueller Belästigung: