Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Das Gleichstellungsgesetz verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Dazu gehören:
  • Vorzeigen, Aufhängen, Auflegen und Verschicken von pornografischem Material (auch elektronisch)
  • Anzügliche Bemerkungen und sexistische "Witze"
  • Unerwünschte Körperkontakte und Berührungen
  • Annäherungsversuche und Druckausübung, um ein Entgegenkommen sexueller Art zu erlangen – oft verbunden mit dem Versprechen von Vorteilen und dem Androhen von Nachteilen

Als Arbeitgeber/in sind Sie gesetzlich zum Schutz der Arbeitnehmer/innen vor sexueller Belästigung verpflichtet. Lernen Sie die Massnahmen für eine wirksame Prävention kennen.
Wie gehen Sie vor bei konkreten Vorfällen? Hier finden Sie Informationen zu betriebsinternen und -externen Verfahren.
Haben Sie Fragen zu sexueller Belästigung? Sind Sie selbst betroffen und möchten wissen, wie Sie sich dagegen wehren können? Das EBG zeigt auf, was Sie tun können und wo Sie Hilfe finden.
Ob Führungskraft oder Ansprechstelle: Halten Sie Ihr Wissen à jour! Es gibt Angebote für Verantwortliche im Unternehmen und für externe Fachpersonen.
Direkt-Webadresse zu Sexueller Belästigung:

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Fachkontakt

Karine Lempen
Dr. iur.
Juristin
Tel. 031 322 42 96

Direkt zu

Dieser Film bietet Unternehmensverantwortlichen ein Mittel, um das Thema sexuelle Belästigung mit ihren Mitarbeitenden anzugehen (auf Französisch).

Dokumente

Typ: PDF

09.01.2008 | 97 kb | PDF
Typ: PDF

11.01.2008 | 109 kb | PDF
Typ: PDF

09.04.2008 | 1018 kb | PDF
Typ: PDF

09.04.2008 | 917 kb | PDF
Typ: PDF

25.02.2009 | 159 kb | PDF


Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
ebg@ebg.admin.ch | Rechtliche Grundlagen
http://www.ebg.admin.ch/themen/00008/00074/index.html?lang=de