Lohngleichheit
Der Grundsatz der Lohngleichheit für Frau und Mann ist in der Bundesverfassung und im Gleichstellungsgesetz verankert. Gleiche und gleichwertige Arbeit muss für beide Geschlechter gleich entlöhnt werden.
Trotzdem sind die Lohnunterschiede in der Schweiz noch gross. Frauen verdienen durchschnittlich 20% weniger als Männer. Rund 40% dieser Differenz basieren auf diskriminierendem Verhalten. Kaderfrauen verdienen sogar bis zu 30% weniger als Männer. Die Arbeitswelt ist geprägt von typischen Frauen- und Männerberufen. Das Lohnniveau in typischen Männerberufen ist im Vergleich zu Frauenberufen deutlich höher.
Wenn Frauen und Männer innerhalb desselben Unternehmens bei gleicher Qualifikation und Erfahrung für gleiche oder gleichwertige Arbeit unterschiedlich entlöhnt werden, liegt eine Lohndiskriminierung im Sinne des Gleichstellungsgesetzes vor.
Informationen für Arbeitnehmende: Lohndiskriminierung nicht akzeptieren
Wenn eine Lohndiskriminierung vorliegt, können und sollen sich Arbeitnehmende wehren.
Informationen für Arbeitgebende: Löhne auf dem Prüfstand
Für Unternehmen stehen Instrumente und Fachleute zur Verfügung, mit denen sie ihre Lohnpolitik überprüfen und bei Bedarf korrigieren können. Logib, das Selbsttestinstrument des Bundes, gibt es kostenlos.
Beschaffungswesen: Kein öffentlicher Auftrag ohne Lohngleichheit
Der Bund kann bei öffentlichen Beschaffungen kontrollieren, ob seine Auftragnehmer/innen die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann einhalten.