Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

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Lohngleichheit

Wenn Frauen und Männer innerhalb desselben Unternehmens bei gleicher Qualifikation und Erfahrung für gleiche oder gleichwertige Arbeit unterschiedlich entlöhnt werden, liegt eine Lohndiskriminierung im Sinne des Gleichstellungsgesetzes vor.
Informationen für Arbeitnehmende: Lohndiskriminierung nicht akzeptieren
Wenn eine Lohndiskriminierung vorliegt, können und sollen sich Arbeitnehmende wehren.
Informationen für Arbeitgebende: Löhne auf dem Prüfstand
Für Unternehmen stehen Instrumente und Fachleute zur Verfügung, mit denen sie ihre Lohnpolitik überprüfen und bei Bedarf korrigieren können. Logib, das Selbsttestinstrument des Bundes, gibt es kostenlos.
Beschaffungswesen: Kein öffentlicher Auftrag ohne Lohngleichheit
Der Bund kann bei öffentlichen Beschaffungen kontrollieren, ob seine Auftragnehmer/innen die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann einhalten.

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Fachkontakt

Sajeela Regula Schmid
Projektleiterin Lohngleichheit und Beschaffungswesen
Fachbereich Arbeit
Tel. 031 325 13 34

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23.11.2007 | 30 kb | PDF
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12.10.2010 | 1423 kb | PDF
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29.09.2008 | 768 kb | PDF
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23.06.2010 | 1654 kb | PDF

Weitere Informationen



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ebg@ebg.admin.ch | Rechtliche Grundlagen
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