Mit dem Lohngleichheitsdialog Diskriminierungen beseitigen
Die Evaluation des Gleichstellungsgesetzes hat ergeben, dass die bisher ergriffenen Massnahmen nicht ausreichen, um den Verfassungsauftrag "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" zu erfüllen.
Aus diesem Grund haben die Dachverbände der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden sowie das Bundesamt für Justiz BJ, das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG einen sogenannten Lohngleichheitsdialog aufgenommen. Sie wollen gemeinsam die Umsetzung der Lohngleichheit beschleunigen. Möglichst viele Unternehmen sollen motiviert werden, ihre Löhne freiwillig zu überprüfen und allfällige Diskriminierungen zu beseitigen.
Die Beteiligten haben eine Trägerschaftsvereinbarung unterzeichnet. Darin verpflichten sich die Verbände, aktiv Einfluss zu nehmen. Der Prozess wird von den beteiligten Bundesämtern finanziell und mit Fachwissen unterstützt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Lohngleichheitsdialogs:
Spezifische Auskünfte zu Logib (Lohngleichheitsinstrument des Bundes) und Lohngleichheit erhalten Sie hier: