Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

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Recht

Szene am Arbeitsplatz

Die formelle Gleichstellung von Frau und Mann ist heute in der Schweiz zum grössten Teil erreicht. Die materielle oder tatsächliche Gleichstellung weist allerdings noch Lücken auf. Vor allem aufgrund von historisch überlieferten Rollenzuweisungen und der Arbeitsteilung zwischen Frauen und Männern kommt es - trotz gleicher Regelungen - immer wieder zu Diskriminierungen.

Nationales Recht
Der Auftrag zur Realisierung der Gleichstellung basiert auf der Bundesverfassung. Die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann ist darin explizit erwähnt.
Gleichstellungsgesetz
Das Gleichstellungsgesetz konkretisiert den Verfassungsauftrag und verankert den gesetzlichen Auftrag des EBG. Wir zeigen auf, wie das Recht eingefordert werden kann und verweisen auf konkrete Beispiele.
Internationales Recht
Auch die Schweiz arbeitet mit an der Umsetzung von internationalen Übereinkommen zur Gleichberechtigung der Geschlechter.
Was wir tun
Unser Fachwissen ist gefragt bei der Gesetzgebung und bei Stellungnahmen zuhanden des Bundesgerichtes. Wir pflegen den fachlichen Austausch in nationalen Gremien und setzen uns auch auf internationaler Ebene für gleiche Rechte ein.

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Fachkontakt

Andrea Binder
Leiterin Fachbereich Recht
Tel. 031 322 79 83
Karine Lempen
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Fachbereich Recht
Tel. 031 322 42 96

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Gleichstellung von Mann und Frau, Gleichstellungsgesetz, Familienbesteuerung

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