Was wir tun
Mitwirkung bei der Gesetzgebung - Wir nehmen Stellung zu Gesetzesentwürfen sowie zu Antworten auf parlamentarische Vorstösse anderer Verwaltungseinheiten.
- Wir verfassen selber Gesetzesentwürfe und Antworten auf parlamentarische Vorstösse und unterbreiten diese den anderen Ämtern und dann dem Bundesrat.
- Wir verfolgen die Überarbeitung der Gesetzesentwürfe bis zur Verabschiedung durch das Parlament.
- Wir begleiten Evaluationen der Umsetzung verschiedener Gesetze, zum Beispiel die Evaluation der Wirkung des Gleichstellungsgesetzes nach 10 Jahren in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz.
Stellungnahmen zuhanden des Bundesgerichts
Auf Aufforderung des Bundesgerichts nehmen wir Stellung zu Fällen, die gestützt auf das Gleichstellungsgesetz vor Bundesgericht hängig sind. Wir äussern uns deshalb nicht zu Verfahren, die vor unteren Instanzen hängig sind.
Vorgehensberatung
Parteien, Verbände, Unternehmen und Verwaltungen können von unserem Know-how profitieren. Anfragen von Einzelpersonen hingegen vermitteln wir an die kantonalen und städtischen Gleichstellungsbüros oder an spezialisierte Beratungsstellen. Diese sind näher an den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden und kennen die regionalen Gegebenheiten.
Internationale Zusammenarbeit und Vernetzung
Die Schweiz setzt sich auch im Rahmen internationaler Organisationen für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung von Frau und Mann ein. Wir vertreten unser Land im „Lenkungsausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern" (Comité directeur pour l'égalité entre femmes et hommes, CDEG) des Europarats. Dieses bereitet die Minister/innenkonferenz zur Gleichstellung vor und erarbeitet Empfehlungen und Berichte zuhanden des Ministerrats. Der Ausschuss pflegt auch den fachlichen Austausch mit den Gleichstellungsbeauftragten der Mitgliedstaaten.
Am 24./25. Mai 2010 haben wir die Schweiz an der 7. Minister/innenkonferenz des Europarats zur Gleichstellung von Frau und Mann in Baku, vertreten. Die Konferenz stand im Zeichen des Themas: „Geschlechtergleichstellung: die Kluft zwischen der Gleichstellung de jure und de facto überbrücken". Die Resolution und der Aktionsplan, welche am Ende der Konferenz verabschiedet wurden, setzen den Schwerpunkt auf (1) die positiven Massnahmen und den integrierten Ansatz der Gleichstellung von Frau und Mann, sowie auf (2) den Kampf gegen Geschlechterstereotype in Medien und Erziehung.
Innerhalb der Schweizer Delegation hat sich das EBG aktiv an den Verhandlungen über das neue Übereinkommen des Europarats zur Prävention und Bekämpfung der Gewalt an Frauen und der häuslichen Gewalt beteiligt, das im Europarat ausgehandelt wurde.
Wir verfolgen zudem die Arbeiten der UNO zum Thema Gleichstellung von Frau und Mann, insbesondere das CSW- und das CEDAW-Komitee.
Nationale Zusammenarbeit und Vernetzung
Das EBG arbeitet mit der Schweizerischen Konferenz der Schlichtungsstellen nach Gleichstellungsgesetz (SKS) und mit der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) zusammen. Innerhalb der SKG leitet das EBG die Arbeitsgruppe «Rechtsfragen», die sich regelmässig trifft, um komplexe rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Gleichstellung zu diskutieren.