Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

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Über das EBG

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann wurde 1988 vom Bundesrat eingesetzt. Heute ist es ein Amt im Eidgenössischen Departement des Innern. Der Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung und das Gleichstellungsgesetz bilden die Grundlage für unseren Auftrag: 

Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebensbereichen, d.h. Beseitigung jeglicher Form direkter und indirekter Diskriminierung.

Wir setzen uns schwerpunktmässig ein
  • für die rechtliche Gleichstellung sowie die Chancen- und Lohngleichheit im Erwerbsleben; dazu gehört auch die Verhinderung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
  • für eine faire Aufgabenteilung in der Familie und gegen Gewalt in der Paarbeziehung

Das EBG agiert nicht auf individueller Ebene, sondern zielt sensibilisierend auf Veränderungen in den Strukturen hin. Es sucht dabei wo immer möglich Kooperationen mit anderen Bundesämtern, Männer- und Frauenorganisationen, Gleichstellungsbüros und spezialisierten Fachstellen, Sozialpartnern und Unternehmen.

Unsere Wirkungsweise besteht in erster Linie aus

  • Information
  • Stellungnahmen
  • finanzielle Unterstützung für Förderprojekte und Beratungsstellen gemäss Gleichstellungsgesetz

Wir freuen uns über Ihr Interesse!


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Kontakt

Sabine Baumgartner
Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 031 323 29 31


Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG
ebg@ebg.admin.ch | Rechtliche Grundlagen
http://www.ebg.admin.ch/org/index.html?lang=de